Schwarzburg-Sondershausen

Aus veikkos-archiv
Wechseln zu: Navigation, Suche

Schwarzburg-Sondershausen war ein Fürstentum in Thüringen, das 1918 zum Freistaat Schwarzburg-Sondershausen wurde und 1920 im Land Thüringen aufging. Vorläufer des Fürstentums war die Grafschaft Schwarzburg-Sondershausen, die in gleichen Grenzen von 1599 bis 1697 existierte.

Die Gesamtfläche des Fürstentums betrug 862,1 km². Das Territorium war zerstückelt und gliederte sich in die Oberherrschaft, bestehend aus den räumlich getrennten Bezirken Arnstadt und Gehren mit den beiden Exklaven Geschwenda und Rockhausen, sowie die Unterherrschaft mit den Bezirken Ebeleben und Sondershausen, wo sich auch das Stammschloss Schloss Sondershausen befindet. Weitere wichtige Orte in der Oberherrschaft waren Masserberg, Großbreitenbach und Plaue sowie in der Unterherrschaft Greußen und Clingen.

Siegelmarken

Geschichte

Die Geschichte des Fürstentums geht auf das Geschlecht der Grafen von Schwarzburg zurück, die erstmals im 11. Jahrhundert erwähnt wurden. Durch Erbteilungen und Erwerbungen veränderte die Grafschaft Schwarzburg bis zum 16. Jahrhundert häufig ihre Gestalt. Mit dem Stadtilmer Vertrag vom 21. November 1599 wurden die schwarzburgischen Territorien neu aufgeteilt. Es entstanden die beiden Grafschaften Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt. Die Territorien waren Teil des Obersächsischen Reichskreises. Die beiden Grafschaften, späteren Fürstentümer und Freistaaten blieben bis 1920 im Wesentlichen unverändert.

Johann Günther I. (1532–1586) stiftete die Linie Schwarzburg-Sondershausen. Im Stadtilmer Vertrag vom 21. November 1599 teilten die Erben von Johann Günther mit Albrecht VII. von Schwarzburg-Rudolstadt die Schwarzburger Gebiete. In den Jahrzehnten nach 1599 gab es weiter Erbstreitigkeiten. So teilten im Jahre 1681 die Grafen Christian Wilhelm und Anton Günther II., die bis dahin gemeinsam regiert hatten, das Land in eine Sondershäuser und eine Arnstädter Linie. 1713 schlossen beide schwarzburgische Hauptlinien einen Familienvertrag, durch welchen die Primogenitur eingeführt und weitere Teilungen des Landes untersagt wurden.

Zuvor waren beide Grafen in den Reichsfürstenstand erhoben und ihr Land zu einem unmittelbaren Reichsfürstentum erklärt worden. Kursachsen, das die Oberhoheit über Schwarzburg für sich in Anspruch nahm, gab in den Verträgen von 1699 und 1702 seine landesherrlichen Rechte gegen Geldentschädigung auf. Doch musste sich Schwarzburg 1719 zu einer jährlichen Zahlung von 7000 Talern verpflichten. Für Arnstadt wurde 1731 dem Herzog von Sachsen-Weimar eine jährliche Entschädigung von 3500 Thalern zugesichert.

1815 trat das Fürstentum dem Deutschen Bund bei, nachdem es 1807 Mitglied des Rheinbunds geworden war und damit bis 1813 unter der Protektion Napoleons gestanden hatte. Ab 1816 gab es eine Verfassung des Landes, die 1830 durch eine ständische Verfassung abgelöst werden sollte. Diese von Fürst Günther Friedrich Carl I. erlassene Verfassung erhielt aber keine Zustimmung im Land, und er musste sie 1831 wieder aufheben. Der junge Fürst Günther Friedrich Carl II. gab dem Land 1841 eine Verfassung, auf Grund derer am 7. September 1843 die Eröffnung des ersten Landtages stattfand. Unter Günther Friedrich Carl II. fand 1835 der Beitritt des Landes zum Deutschen Zollverein statt.

Trotz verschiedener Reformen gab es 1848 auch in Schwarzburg-Sondershausen Unruhen, welche zur Folge hatten, dass im Herbst 1848 die Oberherrschaft von sächsischen, die Unterherrschaft von preußischen Truppen besetzt wurde. Der liberale Friedrich Chop wurde Chef der Märzregierung. Am 12. Dezember 1849 wurde eine freisinnige Verfassung verkündet. Durch Gesetz vom 18. März 1850 übernahm der Staat die Verwaltung der Kammergüter, und der Fürst erhielt eine jährliche Zivilliste von 120.000 Talern. Am 8. Juli 1857 wurde die Verfassung konservativ umgestaltet, und somit waren die zuvor beschnittenen fürstlichen Rechte im Wesentlichen wiederhergestellt.

Als Schwarzburg-Sondershausen 1866 gegen die von Österreich im Bundestag des Deutschen Bundes beantragte Mobilmachung gegen Preußen gestimmt hatte, trat das Fürstentum dem neuen Norddeutschen Bund bei, wodurch 1867 die Militärhoheit an Preußen überging. Ab dem 18. Januar 1871 gehörte das Land dem Deutschen Reich an. Im Jahr 1909 starb Fürst Karl Günther von Schwarzburg-Sondershausen kinderlos, und die Sondershäuser Linie erlosch im Mannesstamm. Gemäß dem Hausvertrag von 1713 übernahm Günther Victor von Schwarzburg-Rudolstadt die Herrschaft. Bemühungen, einen Schwarzburger Gesamtstaat zu schaffen, scheiterten an den konservativen Kräften in Sondershausen. Lediglich einige gemeinsame Behörden und Einrichtungen wurden in Arnstadt gegründet. Der Erste Weltkrieg und die weitere historische Entwicklung beendeten diese Bemühungen.

Mit Ende des Ersten Weltkriegs dankte am 25. November 1918 Fürst Günther Victor als letzter deutscher Monarch ab, und dem Fürstentum folgte der Freistaat Schwarzburg-Sondershausen. An die Stelle der fürstlichen Regierung traten provisorisch ein Ministerium und ein Landesrat mit dem Landtagspräsidenten Wilhelm Bärwinkel an die Spitze.

Der letzte Fürst verstarb 1925 in Sondershausen, seine Gemahlin Anna Luise von Schwarzburg verstarb 1951 ebenda. Sie war neben dem Herzog Ernst II. von Sachsen-Altenburg und der geschiedenen Frau von Ernst II., Adelheid (1875–1971), die zweite ehemalige Fürstin, die in der DDR blieb.


Text: Wikipedia

Liste der Autoren

Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen von Wikipedia beschrieben.