Konsumgenossenschaft Berlin

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Die 1899 aus einigen Vorläufer-Genossenschaften und Konsumvereinen gegründete Konsumgenossenschaft Berlin und Umgegend e.G. (KGB) ist eine Genossenschaft im Bereich Einzelhandel, die ihren Mitgliedern besonders preisgünstige Einkäufe verspricht. Die KGB war bis zur politischen Wende 1990 die größte Konsumgenossenschaft in der DDR und die viertgrößte weltweit. Sie besteht noch immer und hat 74.670 Mitglieder (Stand: 31. Dezember 2008).

Geschichte

Gründung und erste Entwicklung bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs

Die ersten Konsumgenossenschaften entstanden in England, mit denen sich die kleinen Handwerksbetriebe gegen die Erzeugnisse der schnell wachsenden Industrie schützten. In Deutschland gründeten sich um 1850 erste Genossenschaften als bürgerliche Vereine. In Berlin und den damaligen Randgemeinden entstanden in den 1860er Jahren kleine Einkaufsgenossenschaften, die vor allem Lebensmittel und Artikel für den Haushalt in großen Mengen einkauften und diese preisgünstig an eingetragene Mitglieder abgaben. Entstehender Überschuss wurde am Jahresende an die Vereins-Mitglieder ausgeschüttet. Dieses Konzept entwickelte sich gleichzeitig mit der Gründung zahlreicher Fabriken und wurde vor allem von Arbeiterfamilien genutzt. Im Lauf mehrerer Jahre entstanden circa 40 derartige Konsumvereine, die Namen wie Konsumverein Berlin-Nord (Wedding), Biene, Vorsicht, Voran trugen. Um 1895 verstärkten die Mitglieder ihre Bemühungen, die zahlreichen kleinen Vereine zu einem größeren zusammenzufassen. Dieses Ziel versprach, noch günstigere Einkaufspreise zu verhandeln wobei jedoch ein größerer Verwaltungsaufwand entstehend würde. Auf gesellschaftlicher Ebene kündigten sich in diesen Jahren Staatsreformen an, Parteien wurden gegründet. Deren Anhänger wollten die politischen Einflüsse, die ein starker Konsumverein ausüben könnte, für ihre sozialistischen Ideen nutzen, wie folgender Aufruf deutlich macht:

„Der Mann in die Gewerkschaft, die Ehefrau in die Konsumgenossenschaft! So ergänzen sich beide im Kampf um die soziale Hebung der Arbeiterklasse.“

– Zitat aus der Zeitung Vorwärts, 4. April 1909

So kam es 1899 zur Gründung des Vereins Konsumgenossenschaft Berlin und Umgegend e.G. (KGB), dem aber nicht sofort alle einzelnen Vereine beitraten, er hatte zunächst etwa 4000 Mitglieder. Erst ab 1902 bezeichnet sich die KGB als Zentrale der bisherigen einzelnen Konsumvereine, der letzte Beitritt erfolgte 1908. Der Zusatz „[…] und Umgegend“ war nötig, weil zur KGB-Gründungszeit Berlin nur aus dem heutigen Stadtzentrum bestand, die umgebenden Bezirke waren selbstständige Dörfer oder Gemeinden.

Um 1910 hatte die KGB, deren Sitz in der Gemeinde Lichtenberg war, bereits mehr als 10.000 Mitglieder und verfügte über einen Jahresumsatz von einer Million Goldmark. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs erfolgte eine stetige wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung der Konsumgenossenschaft, sogar ein eigener landwirtschaftlicher Betrieb wurde eingerichtet. Im Jahr 1930 waren fast 200.000 Berliner Mitglied in dieser Solidargemeinschaft, das gesamte Guthaben betrug fünf Millionen Reichsmark. Die neuen Machthaber in der Zeit des Nationalsozialismus haben die Konsumgenossenschaften wegen ihres sozialistischen Inhalts verfolgt. 1933 wurde zunächst ein Rabattgesetz erlassen, das Rückvergütungen auf drei Prozent begrenzte, dann wurden die Genossenschaftsanteile eingefroren, 1935 wurde das Gesetz über die Verbrauchergenossenschaften erlassen, das die Auflösung aller finanziell schwachen Genossenschaften verfügte, der KGB war auch davon betroffen. Als Höhepunkt galt die 1941 beschlossene Überführung aller noch verbliebenen Konsumgenossenschaften in das Gemeinschaftswerk der Deutschen Arbeitsfront.

Der Konsum in Berlin von 1945 bis 1990

Als der Zweite Weltkrieg zu Ende war, hatten alle Besatzungsmächte Vereine, Massenorganisationen und Parteien verboten. Doch der Befehl Nr. 176 der sowjetischen Militäradministration vom 18. Dezember 1945 ermöglichte die sofortige Wiedergründung bzw. die Fortführung der Konsumgenossenschaft, die nun Verband Berliner Konsumgenossenschaften G.m.b.H. hieß. Zahlreiche Häuser, besonders im Berliner Innenstadtbereich, waren zerstört und Lebensmittel knapp. Die Stadtverwaltung musste Lebensmittelkarten ausgeben, damit jede Familie das Lebensnotwendige erhielt. In dieser Situation befanden sich auch die Mitglieder der Konsumgenossenschaft, die in ihren eigenen Geschäften einkaufen konnten, aber an Sonderleistungen bzw. Rückvergütungen war vorerst nicht zu denken. Dafür organisierte die Genossenschaft Kulturveranstaltungen, wie aus einer Zeitungsannonce zu erfahren ist: Internationaler Genossenschaftstag vom 27. 6. bis zum 4. 7.1948 im Friedrichstadtpalast, Theater am Schiffbauerdamm, Circus Barlay und Hausfrauennachmittage in den einzelnen Bezirken.

Die Gründung der DDR und die besondere Rolle der Ost-Berliner Bezirke führte dazu, dass ab 1950 der Berliner Genossenschaft fast nur noch Einwohner aus den östlichen Stadtbezirken angehörten oder neu beitraten. (In den westlichen Bezirken wurden die Mitglieder der früheren KGB polizeilich überwacht und traten deshalb meist aus dieser solidarischen Organisation aus. Mit der Co-op entstand später eine eigene Konsumgenossenschaft.)

Der Konsum wickelte um 1950 etwa 20 Prozent des Einzelhandelsumsatzes ab, was sich bis 1958 (als die Lebensmittelkarten abgeschafft wurden) auf etwa 30 Prozent erhöhte. 1952 eröffnete die jetzt Konsum Groß-Berlin eGmbH genannte Organisation in Berlin-Treptow einen ersten Selbstbedienungsladen.

Mit der vollständigen Preisangleichung zwischen den neuen Verkaufsstellen der Handelsorganisation (HO) und dem Konsum sowie dem langsamen Verschwinden von privaten Geschäften wurde die Mitgliedschaft im Konsum attraktiv. Die Mitglieder hatten einen einmaligen Genossenschaftsanteil von 50 Mark bei ihrer Aufnahme zu zahlen, erhielten aber am Ende eines jeden Jahres eine anteilige Umsatzvergütung, die lange Zeit drei Prozent des Wertes der in den Konsum-Geschäften erworbenen Artikel betrug und mit Konsum-Marken abgerechnet wurde. Im Jahr 1989 waren es einheitlich 1,6 Prozent.

Zu den vorhandenen Lebensmittel-Läden kamen bis zum Ende der DDR Verkaufsstellen in großen Berliner Betrieben hinzu. – Ende 1989 gehörten zur Berliner Konsumgenossenschaft etwa 200.000 Mitglieder, 14.000 Mitarbeiter, 1 000 Kaufhallen, 11 Kaufhäuser und 80 Clubgaststätten. Damit erwirtschaftete sie einen Umsatz von rund drei Milliarden Mark.

Die Konsumgenossenschaft boomt zwischen 1991 und 2000

Ab 1991 versuchte die Leitung der Genossenschaft in der Marktwirtschaft Fuß zu fassen. Das Unternehmen wurde neu strukturiert, die West-Berliner Bolle-Lebensmittelkette wurde kurzzeitig aufgekauft, die eigenen Immobilien wurden vermietet und neue Verkaufseinrichtungen wie die Taut-Passage Treptow gebaut.

Projektentwicklung und Bauträgertätigkeit bildeten nun die Hauptgeschäftsfelder der Berliner Konsumgenossenschaft, auch ein genossenschaftseigenes Reiseunternehmen (K-Tours) wurde gegründet. 1999 gründete sich zur Leitung der neuen Aktivitäten die Konsum KIB Investitions- und Beteiligungs GmbH als Tochter der Genossenschaft.

Ab 2002 geht es wirtschaftlich abwärts

Im Jahr 2002 war bereits von ersten Verlusten des Konsum durch die ausgedehnten Immobiliengeschäfte zu lesen, der operative Verlust 2001 wurde mit 4,6 Millionen Mark angegeben. Die wirtschaftliche Tätigkeit war bereits vorher wenig ertragreich. Die Ausgaben überstiegen die Einnahmen des operativen Geschäftes. So belegt ein Gutachten von Ernst & Young aus dem Jahr 2003, dass bereits in den Vorjahren auftretende Liquiditätslücken nur durch die Einwerbung neuer Mitgliederanteile gefüllt werden konnten. Nach außen drang von den Problemen zunächst wenig, weil die Mitgliedsguthaben mit Dividenden von 6 Prozent ausgewiesen wurden, zum hundertjährigen Jubiläum des KGB gar ein Bonus-Prozent zusätzlich. Ein Mindestanteil betrug 50 Mark, bis zu 500 Anteile konnten erworben werden. In den Jahren bis 2001 wurden jährlich teilweise zweistellige Millionenbeträge an Mitgliederguthaben eingeworben, bei den sechsprozentigen Dividenden schien das für viele Mitglieder eine lukrative Geldanlage. Das Limit für Geschäftsguthaben wurde bei der Einführung des Euro verdoppelt, es konnten nun also 25.000,00 Euro gezeichnet werden. Vielen Hochzeichnern war nicht klar, dass dies keine einlagengeschützte Kapitalanlage ist, sondern haftendes Eigenkapital der Genossenschaft, kurzum: Unternehmerisches Risikokapital.

Einleitung eines Insolvenzverfahrens 2004 und Gerichtsbeschluss zum Erhalt

Hintergründe zur Entwicklung der Konsumgenossenschaft Berlin wurden unter anderem in zwei Sendungen des rbb-Politmagazins Klartext (Abgesahnt trotz Insolvenz, 2008 und KONSUM-enttäuschte Genossenschafter vom 24. November 2010) beleuchtet. Im Oktober 2003 musste die Konsumgenossenschaft Berlin Insolvenz anmelden. Vorangegangen waren interne Querelen, die öffentlich ausgetragen wurden. Der erst seit drei Monaten im Amt befindliche Vorstandsvorsitzende musste gehen, ebenfalls der zum gleichen Zeitpunkt neu gewählte Aufsichtsrat. Seit 2002 ist bereits der fünfte Aufsichtsrat im Amt, die Wechsel im Vorsitz nicht mitgerechnet. Im März 2004 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Banken forderten ihre Kredite zurück, die entstandenen Schulden betrugen etwa 110 Millionen Euro und führten zur vorübergehenden Auflösung des Konsums. Nach schwierigen Verhandlungen, einem Wechsel leitender Personen, dem teilweisen Verkauf von Immobilien und der Aufstellung eines Insolvenzplanes beschloss das (nun) zuständige Amtsgericht Charlottenburg die Fortsetzung der Konsumgenossenschaft, die bis etwa 2012 finanziell saniert werden soll. Aufgrund des Missmanagements hatte die Konsumgenossenschaft Tausende Mitglieder verloren, Ende 2007 wurden noch 103.129 angegeben. Eine eigene Immobiliengesellschaft wurde ausgegründet (HRA 39213), die Konsum Berlin Immobilien GmbH & Co. KG. Im März und April 2007 folgten noch eine zweite und eine dritte Immobiliengesellschaft.

Im Laufe der Insolvenz oder durch den Insolvenzplan wurde das gesamte Mitgliederguthaben in Höhe von 57 Millionen Euro gegen die oben genannten Verbindlichkeiten von ca. 110 Millionen Euro verrechnet. Tausende Mitglieder verloren so ihre teilweise lange angesparten Notgroschen für das Alter. Obwohl die vollständige Abwicklung der Genossenschaft durch neue Verträge mit den Banken verhindert werden konnte, wird es laut einer Berechnung des Vorstandes etwa 42 Jahre dauern, bis diese Mitgliederguthaben wieder vollständig werthaltig sind. Laut überschlägigen, vereinfachten Berechnungen von Genossenschaftsexperten wird es gar bis zu 114 Jahren dauern, bis die Geschäftsguthaben wieder ihren vollen Wert erhalten. Dies wurde dem rbb durch die heute noch amtierende Vorstandsvorsitzende in einem späteren Interview bestätigt. Der Wertzuwachs beginnt mit der Zuschreibung zu den Geschäftsguthaben aus aktuellen Gewinnen ab 2012. Also steht das komplette Mitgliederkapital frühestens im Jahr 2054 vollständig werthaltig zur Verfügung, wenn auch tatsächlich Unternehmensgewinne entstehen. Die Ergebnisse des Jahres 2009 lassen diese positive Entwicklung eher unwahrscheinlich erscheinen: die Konsumgenossenschaft wies mit ihren drei Immobilientöchtern einen Verlust von rund 2,7 Millionen Euro aus, geplant waren laut Businessplan 1,2 Millionen Euro Gewinn.

Aufgrund der wirtschaftlichen Talfahrt und der damit verbundenen vollständigen Verrechnung der Geschäftsguthaben erstatteten etliche Mitglieder Strafanzeige gegen ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrates, des Vorstandes und gegen leitende Mitarbeiter. Die Staatsanwaltschaft ermittelte zehn Jahre und stieß dabei auf weitere Verdächtige, so auf Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, u. a. die des heute noch für Konsumgenossenschaft Berlin tätigen Prüfungsverband deutscher Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften – PdK e. V. In 177 Fällen wurde Anklage erhoben, davon wurden aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Verjährung nur sechs Fälle für das Strafverfahren zugelassen, diese wurden gegen Auflagen (Zahlung eines Geldbetrages) zwischenzeitlich ebenfalls eingestellt. Dies zeugt wohl von der Überlastung der Berliner Staatsanwaltschaft.

Sanierungsbeginn 2011 und Ausblick

Der neue Vorstand begann im Jahr 2011 mit der Sanierung auf der Grundlage des durch die Banken abgesegneten Plans. Der Jahresabschluss 2011 weist ein Eigenkapital von 14,65 Millionen Euro aus. Durch Aufsaldierung der Ergebnisse der Genossenschaft und ihrer drei Tochterunternehmen der Jahre 2007–2011 weist der Vorstand einen Gesamtgewinn von rund 19,7 Millionen Euro aus. Ungeachtet dessen, dass nun – auch aufgrund von erfolgten baulichen Sanierungen und Neubauten und der wohl ertragreichen Vermietung derselben – wieder ein werthaltiges Immobilienportfolio vorhanden scheint, erfolgte im Jahr 2012 keine Auffüllung der Geschäftsguthaben der Mitglieder, wie es im Jahr 2008 angekündigt worden war. Vor dem Hintergrund der im Lagebericht 2011 dargestellten, nur einjährigen Verlängerung der Kreditverträge durch die Eurohypo bis ins Jahr 2013 und einer damit einhergehenden Existenzgefährdung der Genossenschaft scheint auch eine vollständige Ablösung aller Kreditverbindlichkeiten und eine Aufteilung des Restvermögens an die Mitglieder durch Verkauf des Immobilienportfolios möglich.

Mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 wurde erstmals ein Betrag von 366.000 Euro aus dem Jahresüberschuss zur Wiederauffüllung der vollständig abgeschriebenen Geschäftsanteile zugeführt. Das heißt, jeder Geschäftsanteil ist wieder 19 Cent wert. Wer also 25.000 Euro gezeichnet hat, hat immerhin ein aktuelles Geschäftsguthaben von nunmehr 190 Euro. Im Umkehrschluss heißt das, dass es bei gleichbleibendem Tempo der jährlichen Wiederauffüllung der Geschäftsguthaben über 157 Jahre dauert – im Gegensatz zu den vom Vorstand der Genossenschaft prognostizierten 42 Jahren –, bis die Geschäftsguthaben wieder vollständig werthaltig sind. Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass nach Aussage des Vorstandes im Mitgliederbrief vom 7. Januar 2014 noch rund 50 Millionen Euro Altschulden gegenüber der finanzierenden Bank abzubauen sind. Das dürfte selbst für die jüngsten Mitglieder der Genossenschaft ein eher unrealistischer Erlebenstermin sein. In der erneuerten Genossenschaftssatzung wurde ein Passus aufgenommen, der die unbeschränkte Vererbbarkeit der Verbindlichkeiten und der Mitgliedschaft regelt. Den verbliebenen Mitgliedern werden derzeit Sonder-Reisen, Sonder-Konditionen zur Stromversorgung und viele Rabattaktionen mit einzelnen Unternehmen angeboten.

Auch die Strafverfolgung der Verantwortlichen für das wirtschaftliche Desaster der Konsumgenossenschaft Berlin bzw. Ermittlungen dahingehend scheinen fortgesetzt zu werden. Mit Schreiben vom 20. Januar 2014 teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ausdrücklich mit, dass nach der Einstellung des Verfahrens nach §153a II der StOP andere Ermittlungen gegen die Angeschuldigten – Vorstand und leitende Angestellte – wieder aufgenommen worden sind, die zunächst gemäß §154 StPO eingestellt worden waren. Der Ausgang bleibt abzuwarten.

Das Geschäftsjahr 2013 schloss die Genossenschaft mit einem Jahresergebnis von rund 366.000 Euro ab, die Erste und die Zweite Konsum Immobilien GmbH & Co. KG mit rund 600.000 Euro, die Dritte Konsum Immobilien GmbH & Co. KG mit rd. minus 1,3 Millionen Euro, insgesamt also ein Nullsummenspiel.[22] Im Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsverband PdK wurde dem Jahresabschluss 2013 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk mit einem hinweisenden Zusatz erteilt. Der hinweisende Zusatz zum Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den Umstand, dass bei Ausübung eines Sonderkündigungsrechtes durch die die Erste, Zweite und Dritte Konsum Berlin Immobilien GmbH & Co. KG „finanzierende Bank der Bestand der betreffenden Gesellschaften und damit der Bestand der Konsumgenossenschaft gefährdet ist“. Dieses Sonderkündigungsrecht steht der Bank laut PdK zu, wenn nicht zumindest ein Erlös von insgesamt 15 Millionen Euro zur Rückführung der Kredite bis zum 30. September 2014 erzielt wird. Bis 2016 wird diese Auflage wohl bei mindestens 40 Millionen Euro stehen, um die Kredittilgung im Sinne der Bank zu gestalten. Bleibt die Frage, woraus die Genossenschaft dann ihre Erträge generiert?

Ebenfalls sollten laut Tagesordnung zur Vertreterversammlung durch die Vertreterversammlung Satzungsänderungen zu den §§ 32 und 35 beschlossen werden. Diese Änderungen lassen den Schluss zu, möglicherweise auf Dauer eine Gewinnausschüttung an die Mitglieder auszuschließen. Das ist angesichts der Tatsache, dass der § 32 der Satzung auf die Verwendung des Gewinns zunächst vorrangig auf die Wiederauffüllung der abgeschriebenen Geschäftsanteile orientiert, erstaunlich. Der § 35 behandelt das Thema Aufteilung eines verbleibenden Reinvermögens – also nach Deckung von Verbindlichkeiten und Auseinandersetzung der Geschäftsguthaben zum dann bestehenden Betrag an die Mitglieder, die ja den Konsum mit ihrem Geld aufgebaut haben – das dann ausgeschüttet werden könnte.

Das Jahresergebnis 2013 wurde wieder in Gänze zur Wiederauffüllung der Geschäftsguthabens verwendet, ein Anteil (Nominalwert 25 Euro) dürfte nun ca. 38 Cent wert sein. Im Jahr 2013 kündigten Mitglieder – die nun mit 19 Cent pro Anteil wiederaufgefüllten Geschäftsguthaben – Geschäftsguthaben im Wert von rd. 7200 Euro.


Text: Wikipedia

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