Amtsgericht Sayda

Aus veikkos-archiv
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Amtsgericht Sayda war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und ein Amtsgericht in Sachsen mit Sitz in Sayda.

Siegelmarken

Geschichte

GeschichteIn Sayda bestand bis 1879 das Gerichtsamt Sayda als Eingangsgericht. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 im Königreich Sachsen die Gerichtsämter aufgehoben und Amtsgerichte, darunter das Amtsgericht Sayda, geschaffen. Der Gerichtssprengel entsprach dem Sprengel des Gerichtsamtes.

Das Amtsgericht Sayda war eines von 15 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Freiberg. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste danach 25.795 Einwohner. Das Gericht hatte zwei Richterstellen und war damals ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1895 wurde das Amtsgericht Olbernhau gebildet.

Mit der Durchführungsbestimmungen zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation im Land Sachsen vom 28. Mai 1951 zur Verordnung vom 5. Mai 1951 wurden das Amtsgericht Sayda zum Zweiggericht und nur noch für die freiwillige Gerichtsbarkeit zuständig.[4] Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. Oktober 1952 wurde das Amtsgericht Sayda in der DDR aufgehoben und das Kreisgericht Brand-Erbisdorf an seiner Stelle eingerichtet. Gerichtssprengel war nun der Kreis Brand-Erbisdorf.

Gerichtsgebäude

Das Amtsgericht nutzte das 1851 errichtete Gebäude des Gerichtsamtes (Pfarrgasse 1). Der stattliche Bau steht auf Grund seiner Nutzungsgeschichte und großer ortshistorischer Bedeutung, im Kontext zur Kirche auch von städtebaulichem Wert, unter Denkmalschutz. Er wird heute als Altenheim genutzt.


Text: Wikipedia

Liste der Autoren

Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen von Wikipedia beschrieben.