Amtsgericht Plön

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Das Amtsgericht Plön ist ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist eines von sieben Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Kiel und eines von 22 Amtsgerichten des Bundeslandes Schleswig-Holstein.

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Geschichte

Das Amtsgericht Plön wurde 1867 eingerichtet. In den Jahren 1975 und 1976 wurden die benachbarten Amtsgerichte in Lütjenburg, Preetz, Rantzau und Schönberg (Holstein) aufgelöst und ihre Gerichtsbezirke dem Amtsgericht Plön zugeschlagen.[3] In den 1990er Jahren war das Amtsgericht Plön Modellgericht für die IT-Lösung „MEGA“ (Mehrländer-Gerichts-Automation) im Rahmen einer Kooperation der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg und Thüringen.[4]

Bekannte Verfahren

Im Jahre 1996 legte das Amtsgericht Plön dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle die Frage vor, ob das Stromeinspeisungsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar sei.[7][8] Das Bundesverfassungsgericht sandte die Akten nach vier Jahren jedoch unbearbeitet zurück.[9]

Am 10. Dezember 2007 entschied das Amtsgericht in einem Streit zwischen Mobilfunknutzer und Provider, dass die in der Branche übliche Androhung eines Schufa-Eintrages bei streitigen Rechnungsposten unzulässig sei. Dies leite sich aus § 1004 Abs. 1 analog, § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 1, Art. 2 Abs. 1 GG her. Die Schufa-Meldung stelle mithin einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar und schädige ihn massiv in der Kreditwürdigkeit. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde dem beklagten Provider ein Bußgeld in Höhe von 250.000 € angedroht. Diese Entscheidung stellt für rechtsunkundige Nutzer eine Erleichterung dar, da Drohungen mit Schufa-Einträgen nicht mehr als Druckmittel verwendet werden können.[10]

Im Mai 2023 sprach das Gericht den Mediziner Sucharit Bhakdi vom Vorwurf der Volksverhetzung frei.[11]


Text: Wikipedia

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