Amtsgericht Hagenow

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Das Amtsgericht Hagenow war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, zuletzt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, im Bezirk des Landgerichts Schwerin. Im Rahmen der Gerichtsstrukturreform wurde es am 16. März 2015 aufgehoben.

Siegelmarken

Geschichte

Mecklenburg-Schwerin

In Hagenow befanden sich vor 1879 ein Großherzogliches Amtsgericht Hagenow und Toddin, ein Großherzogliches Stadtgericht Hagenow, das Magistratsgericht Hagenow und Patrimonialgerichte als Eingangsgerichte.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde die bestehenden Gerichte des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin aufgelöst und Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte gebildet. Das Amtsgericht Hagenow war dem Landgericht Schwerin und dem Oberlandesgericht Rostock nachgeordnet.[2] Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen und es war für 15.889 Gerichtseingesessene zuständig. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[3]

Sein Gerichtsbezirk umfasste die Stadt Hagenow mit Bahnhof und Friedrichshof, aus dem Dominialamt Hagenow Basendorf (Hof und Dorf), Bandenitz, Besendorf, Bresegard (Hof und Dorf), Gammelin (Hof und Dorf), Gramnitz, Granzin, Grünenhof, Hagenower Haide, Hoort, Jasnitz, Kirch Jesar mit Klüßer Mühle und Krug, Kraak mit Neu-Mühle, Groß Krams, Kuhtorf mit Eichhof, Moraas, Pätow (Hof, Dorf und Pätower Steegen), Picher, Radelübbe mit Rother Mühle und Krug sowie Sandkrug, Rastow mit Achterfeld, Redesin, Schwaberow, Strohkirchen, Sudenhof, Toddin (Hof und Dorf), Uelitz mit Pulverhof, Markow (Hof und Dorf), Alt Zachun, Neu Zachun (Hof und Dorf), Redesin (Hof), Viez, aus dem ritterschaftlichen Amt Schwerin Setzin, Barlitz mit Neuenrode, aus dem ritterschaftlichen Amt Wittenburg Ruhethal, Scharbow mit Bellevue und Zapel.[4]

DDR

1945 wurde das Amtsgericht Lübtheen kriegsbedingt aufgehoben und als Nebenstelle des Amtsgerichts Hagenow weitergeführt. Das Amtsgericht Boizenburg, welches bereits von 1943 bis 1948 eine Zweigstelle des Amtsgerichts Hagenow war, ist zum 1. Januar 1950 erneut zu dessen Zweigstelle umgewandelt worden.[5] In der DDR wurden die Amtsgerichte 1952 aufgelöst und einheitlich Kreisgerichte gebildet. Hagenow kam zum Kreis Hagenow und es entstand so das Kreisgericht Hagenow, welches dem Bezirksgericht Schwerin nachgeordnet war. Nach der Wende wurden die Kreisgerichte durch das Gerichtsstrukturgesetz wieder aufgehoben und erneut Amtsgerichte gebildet. In Hagenow entstand damit das Amtsgericht Hagenow neu.[6]


Text: Wikipedia

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