Amtsgericht Grossenlüder

Aus veikkos-archiv
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Amtsgericht Großenlüder war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Großenlüder.

Siegelmarken

Vorgeschichte

In Kurhessen erfolgte 1821 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung und für die Rechtsprechung wurden Justizämter, darunter das Justizamt Großenlüder, eingerichtet. Es war dem Obergericht für die Provinz Fulda zugeordnet.

Geschichte

Mit der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 wurden in der neuen Provinz Hessen-Nassau Amtsgerichte eingerichtet. Das Justizamt Großenlüder wurde entsprechend in das Amtsgericht Großenlüder umgewandelt. Es war dem Kreisgericht Fulda zugeordnet.

Mit der Einführung der Reichsjustizgesetze entstanden 1879 reichsweit einheitlich Amtsgerichte. Das Amtsgericht Großenlüder behielt damit seinen Namen und erhielt die neuen Funktionen. Es war nun eines der 22 Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichtes Hanau.

Am Gericht bestand eine Richterstelle. Es war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[1]

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Landkreis Fulda die Gemeindebezirke Blankenau, Brandlos, Eichenau, Gersrod, Großenlüder, Hainzell, Hosenfeld, Jossa, Kleinlüder, Lütterz, Malkes, Müs, Oberbimbach, Pfaffenrod, Poppenrod, Salzschlirf, Schletzenhausen, Uffhausen und Unterbimbach und die Gutsbezirke Oberförsterei Bimbach und Blankenau.[2]

Im Zweiten Weltkrieg wurde das Gericht zum 15. Juni 1943 aufgehoben und sein Sprengel dem Amtsgericht Fulda zugeordnet.[3]


Text: Wikipedia

Liste der Autoren

Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen von Wikipedia beschrieben.