Amtsgericht Gelnhausen

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Das Amtsgericht Gelnhausen (AG Gelnhausen) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Gelnhausen im Main-Kinzig-Kreis.

Siegelmarke

Geschichte

In Kurhessen erfolgte 1821 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung und für die Rechtsprechung wurden Justizämter, darunter das Justizamt Gelnhausen eingerichtet. Es war dem Obergericht für die Provinz Hanau zugeordnet.

Mit der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866, wurden in der neuen Provinz Hessen-Nassau Amtsgerichte eingerichtet. Das Justizamt Gelnhausen wurde entsprechen in das Amtsgericht Gelnhausen umgewandelt. Dieses war dem Kreisgericht Hanau zugeordnet.

Mit der Einführung der Reichsjustizgesetze entstanden 1879 reichsweit einheitlich Amtsgerichte. Das Amtsgericht Gelnhausen behielt damit seinen Namen und erhielt die neuen Funktionen. Es war nun eines der 22 Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichtes Hanau.

Am Gericht bestand eine Richterstelle. Es war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[1]

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Gelnhausen ohne die Teile, die den Amtsgerichten Bieber, Birstein, Meerholz, Orb und Wächtersbach zugeordnet waren.[2]

In Folge der Weltwirtschaftskrise wurden 60 Amtsgerichte als Folge von Sparverordnungen aufgehoben. Mit der Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932 wurde das Amtsgericht Bieber und das Amtsgericht Meerholz zum 30. September 1932 aufgehoben[3] und sein Sprengel dem Amtsgericht Gelnhausen zugeordnet.[4]


Text: Wikipedia

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