Amtsgericht Baruth

Aus veikkos-archiv
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Amtsgericht Baruth war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Baruth/Mark, Provinz Brandenburg.

Siegelmarken

Geschichte

Baruth war bis 1849 Sitz des von Solmschen Justizamts, einem Patrimonialgericht der Adelsfamilie Solms-Baruth. Ab 1849 bestand das Kreisgericht Jüterbog. Für dieses war in Baruth eine Zweigstelle (Gerichtskommission) eingerichtet. Übergeordnet war das Kammergericht als Appellationsgericht. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden diese Gerichte aufgehoben und reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Baruth wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 11 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Potsdam im Bezirk des Kammergerichtes gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Baruth.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Landkreis Jüterbog-Luckenwalde den Stadtbezirk Baruth, die Amtsbezirke Paplitz und Radeland sowie der Gutsbezirk Damsdorf aus dem Amtsbezirk Gebersdorf und der Gemeindebezirk und Gutsbezirk Petkus aus dem Amtsbezirk Petkus.[1]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Amtsgericht Baruth dem Landgericht Cottbus und von 1951 bis 1952 dem Landgericht Potsdam zugeordnet. Zum 1. Juli 1951 wurde das Amtsgericht Baruth in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Luckenwalde umgewandelt.[3]

1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte abgeschafft und stattdessen Kreisgerichte gebildet. Baruth kam zum Kreis Zossen, zuständiges Gericht war damit das Kreisgericht Zossen. Das Amtsgericht Baruth wurde aufgehoben und auch nach der Wende nicht neu errichtet.


Text: Wikipedia

Liste der Autoren


Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen von Wikipedia beschrieben.