Amtsgericht Beeskow

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Das Amtsgericht Beeskow war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Beeskow, Provinz Brandenburg.

Siegelmarken

Geschichte

Ab 1849 war das königliche Kreisgericht Beeskow das zuständige Gericht. Übergeordnet war das Kammergericht als Appellationsgericht. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden diese Gerichte aufgehoben und reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Beeskow wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 11 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Frankfurt (Oder) im Bezirk des Kammergerichtes gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Beeskow.

Sein Gerichtsbezirk umfasste

den Landkreis Beeskow-Storkow ohne die Teile, die den Amtsgerichten Buchholz, Cöpenick, Fürstenwalde, Königs-Wusterhausen und Storkow zugeordnet waren

aus dem Landkreis Lübben den Stadtbezirk Friedland, die Amtsbezirke Günthersdorf, Leißnitz und Mixdorf und die Gemeindebezirke Briescht (Lübbener Kreisanteil) und Cossenblatt sowie der Gutsbezirke Cossenblatt und Sabrodt aus dem Amtsbezirk Wittmannsdorf.[1]

Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Friedland abgehalten.[2]

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Amtsgericht Beeskow dem Landgericht Cottbus zugeordnet. Zum 1. Juli 1951 wurde das Amtsgericht Beeskow aufgelöst und sein Sprengel dem Amtsgericht Fürstenwalde zugeordnet.[3] 1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte abgeschafft und stattdessen Kreisgerichte gebildet. Beeskow kam zum Kreis Beeskow, zuständiges Gericht war damit das Kreisgericht Beeskow. Das Amtsgericht Beeskow wurde aufgehoben und auch nach der Wende nicht neu errichtet.


Text: Wikipedia

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