Schlacht am Tegeler Weg

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Schlacht am Tegeler Weg

Zwischen Studenten und der Polizei kam es am 4. November 1968 zu gewalttätigen Auseinandersetzungen welche später als "Schlacht am Tegeler Weg" bezeichnet wurden.

Der Anlass war das Ehrengerichtsverfahren vor dem Berliner Landgericht gegen den Rechtsanwalt Horst Mahler. Er wurde bezichtigt, die Anti-Springer-Demonstration nach dem Attentat auf Rudi Dutschke angeführt zu haben.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf die Verhängung eines Berufsverbots wurde abgelehnt.