Amtsgericht Lübeck
Das Amtsgericht Lübeck ist ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist eines von 22 Amtsgerichten des Landes Schleswig-Holstein.
Siegelmarken
Geschichte
Aufgrund der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit einheitlich Amts-, Land- und Oberlandesgerichte gebildet. In der Freien Stadt Lübeck entstand als einziges Amtsgericht das Amtsgericht Lübeck, das dem Landgericht Lübeck und dem Oberlandesgericht Hamburg nachgeordnet war.[7]
Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 wurde das Oberlandesgericht Kiel für das Amtsgericht Lübeck zuständig.[8]
Entscheidungen
Zu den Verfahren, mit denen das Amtsgericht erstinstanzlich befasst war, gehörte der so genannte Cannabis-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.
Lübecker Praxis
In Verfahren des Sorge- und Umgangsrechts wendet das Gericht in Anlehnung an das Cochemer Modell die „Lübecker Praxis“ an, in der Jugendamt, Erziehungsberatungsstellen, Rechtsanwälte und Familienrichter kooperieren. Ziel ist das Wohl des Kindes und der Erhalt des Kontaktes zu beiden Elternteilen.[9]
Text: Wikipedia
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