Amtsgericht Plettenberg: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Amtsgericht Plettenberg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Im Bezirk des Landgerichts Hagen ist es eines von neun Amtsgerichten.  
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Das Amtsgericht [[Plettenberg]] ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Im Bezirk des Landgerichts Hagen ist es eines von neun Amtsgerichten.  
  
 
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Aktuelle Version vom 1. August 2024, 06:51 Uhr

Das Amtsgericht Plettenberg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Im Bezirk des Landgerichts Hagen ist es eines von neun Amtsgerichten.

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Geschichte

1397 wurde ein Gericht zu Plettenberg erstmals urkundlich erwähnt. 1714 gehörten zu dem Königlichen Amtsgericht neun Bauerschaften. 1820 wurde das Stadt- und Landgericht Plettenberg mit dem Stadt- und Landgericht Altena vereinigt. Schon 1822 wurden aber die Gerichtsakten von Plettenberger Bürgern wieder aus Altena zurückgeholt. Bei der Neuordnung des deutschen Gerichtswesens durch das Gerichtsverfassungsgesetz 1879 erhielt das Gericht die Bezeichnung Amtsgericht.


Text: Wikipedia

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