Johann Friedrich von Schulte

Aus veikkos-archiv
Wechseln zu: Navigation, Suche

Johann Friedrich Schulte, ab 1869 Ritter von Schulte (* 23. April 1827 in Winterberg in Westfalen; † 19. Dezember 1914 in Obermais, Meran), war Professor für Zivil- und Kirchenrecht sowie Rechtsgeschichte in Bonn und Prag.

Er gilt als der bedeutendste Lehrer des katholischen Kirchenrechts im Deutschland des 19. Jahrhunderts.

Reklamemarke

Leben

Johann Friedrich von Schulte wurde am 23. April 1827 als drittes Kind des gleichnamigen Arztes Johann Friedrich Schulte[1] in Winterberg geboren. Nach der Schule studierte er u. a. in Berlin Rechtswissenschaft und war Gerichtsreferendar in Fredeburg.[2]

Im Alter von 26 Jahren wurde er 1854 Privatdozent an der Bonner Rechtsfakultät und ein Jahr später, im Jahr 1855, ordentlicher Professor (Ordinarius) des Kirchenrechts und der Deutschen Rechtsgeschichte an der Karls-Universität in Prag. 1863 wurde Schulte Ehrenmitglied der katholischen Studentenverbindung Askania (jetzt KStV Askania-Burgundia) im KV.[3] 1869 erhob ihn Kaiser Franz Josef in den erblichen Adelsstand.

Im Jahr 1873 kehrte er nach Bonn zurück. Dort lehrte er 33 Jahre lang bis 1906 als Professor des Kirchenrechts an der Universität Bonn. Von 1881 bis 1882 war er auch Rektor der Bonner Friedrich-Wilhelms Universität.

Des Weiteren war Johann Friedrich von Schulte in den Jahren 1871 bis 1890 Präsident der Altkatholiken-Kongresse und von 1873 bis 1890 Zweiter Vorsitzender der alt-katholischen Synodalvertretung in Deutschland. In der Zeit von 1874 bis 1879 war er auch Mitglied des Reichstages für die Nationalliberale Partei.

Friedrich Ritter von Schulte starb am 19. Dezember 1914 im Meraner Ortsteil Obermais.

Wirkung

Schulte lehnte das Erste Vatikanische Konzil strikt ab und legte infolgedessen als Mitverfasser der Nürnberger Erklärung vom 26. und 27. August 1870 gegen das Erste Vatikanum zusammen mit Ignaz von Döllinger, Franz Heinrich Reusch und dem späteren Bischof Joseph Hubert Reinkens den Grundstein für die Alt-Katholische Kirche in Deutschland. Er arbeitete die grundlegenden kirchenrechtlichen Vorlagen für die Organisation der Alt-katholischen Kirche in Deutschland aus und verfasste die in ihren Grundzügen noch heute gültige Synodal- und Gemeindeordnung von 1874, das „Grundgesetz“ der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland.


Text: Wikipedia

Liste der Autoren

Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen von Wikipedia beschrieben.