Herzogtum Sachsen-Altenburg

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Sachsen-Altenburg war ein Herzogtum und Bundesstaat des Deutschen Kaiserreiches. Gelegen im Gebiet des heutigen Landes Thüringen, entstand es 1603, als ein Teil von Sachsen-Weimar abgetrennt und den Söhnen von Friedrich Wilhelm I. von Sachsen-Weimar überlassen wurde. Zuletzt wurde es von 1826 bis 1918 von Angehörigen des Jüngeren Hauses Sachsen-Altenburg regiert.

Siegelmarken

Geschichte

Das Gebiet des späteren Herzogtums gehörte im Mittelalter zur Markgrafschaft Meißen und seit der Leipziger Teilung von 1485 zum Gesamtbesitz der Ernestiner. Nach der Wittenberger Kapitulation 1547 kam das Gebiet um Altenburg zum albertinischen Kurfürstentum Sachsen, wurde aber bereits 1554 durch den Naumburger Vertrag an das ernestinische Herzogtum Sachsen abgetreten. Altenburg kam bei der Erfurter Teilung 1572 zum Herzogtum Sachsen-Weimar.

Altenburger Ostkreis

Im Jahre 1445 wird bei der Altenburger Teilung Langenleuba-Niederhain ausdrücklich als größte Landgemeinde des „Altenburger Ostkreises“ erwähnt. Der Ostkreis reichte im Norden bis Lucka, im Osten bis Langenleuba-Niederhain, im Süden bis in die Nähe der Stadt Crimmitschau und im Westen bis in die Nähe der Stadt Gera.[3] Der Ostkreis wird später ein Teil der Herzogtümer Sachsen-Altenburg bzw. Sachsen-Gotha-Altenburg sein. Am 01.04.1900 wird der Ostkreis aufgelöst und in die neuen Landratsämter Altenburg und Ronneburg sowie die kreisfreie Stadt Altenburg aufgeteilt.[4]

Herzogtum Sachsen-Altenburg 1603–1672

Nach dem Tod von Herzog Friedrich Wilhelm I. von Sachsen-Weimar übernahm dessen jüngerer Bruder Johann III. die Regentschaft des Herzogtums. Da aber die Söhne des verstorbenen Friedrich Wilhelm I. von Johann III. ihren Erbteil verlangten, wurde im Jahr 1603 für diese das Herzogtum Sachsen-Altenburg abgetrennt. Zu diesem Gebiet gehörten u. a. die Städte Altenburg, Camburg, Dornburg, Eisenberg, Roda, Ronneburg und Saalfeld.

Einen Gebietszuwachs erhielt das Herzogtum nach der Erlöschung des Herzogtums Sachsen-Coburg-Eisenach im Jahr 1638 und der folgenden Teilung zwischen Sachsen-Weimar und Sachsen-Altenburg. Durch Losentscheid fiel das Coburger Land 1640 mit den Ämtern Coburg, Sonnefeld, Sonneberg, Neuhaus, Neustadt, Hildburghausen und Römhild an Herzog Friedrich Wilhelm II. von Sachsen-Altenburg. Die Fürstentümer Altenburg und Coburg wurden vom Herzog in Personalunion regiert und behielten ihre eigenen Landesbehörden.

Nach der Aufteilung der Grafschaft Henneberg im Jahr 1660 wurden dem Herzogtum Sachsen-Altenburg im Kahlaer Vertrag 3,5/12 des Gebiets mit den Ämtern Meiningen, Maßfeld und Themar, der Kellerei Behrungen, dem Hof zu Milz und dem Kammergut Henneberg zugesprochen.

Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg 1672–1826

1672 starb mit Friedrich Wilhelm III. die ältere Linie Sachsen-Altenburg aus. Das Herzogtum wurde zwischen Sachsen-Gotha und Sachsen-Weimar aufgeteilt. Die Stadt Altenburg selbst gehörte nun mit drei Vierteln des aufgelösten Herzogtums zu Sachsen-Gotha, das sich von nun an Sachsen-Gotha-Altenburg nannte, sie verlor aber den Status einer Residenzstadt.

Durch einen Erbteilungsvertrag von 1680 wurde das Territorium von Sachsen-Gotha-Altenburg auf mehrere Herzogtümer verteilt. Der Altenburger Anteil der 1660 aufgelösten Grafschaft Henneberg ging dabei an die Herzogtümer Sachsen-Meiningen und Sachsen-Römhild verloren. Das Fürstentum Coburg ging an die Herzogtümer Sachsen-Coburg und Sachsen-Hildburghausen, Saalfeld wurde Residenz des Herzogtums Sachsen-Saalfeld. Das bei der Teilung 1680 ebenfalls entstandene Herzogtum Sachsen-Eisenberg bestand bis 1707 und fiel dann zurück an Sachsen-Gotha-Altenburg.

Herzogtum Sachsen-Altenburg 1826–1918

Nach dem Aussterben der Linie Sachsen-Gotha-Altenburg kam es im Jahr 1826 zu einschneidenden territorialen Umgliederungen der Ernestinischen Herzogtümer. Sachsen-Gotha-Altenburg wurde geteilt, Altenburg fiel an den Herzog von Sachsen-Hildburghausen, während Gotha an den Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld fiel, der allerdings auf Saalfeld verzichten musste, so dass das neue Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha entstand. Das Herzogtum Sachsen-Hildburghausen fiel mit dem Saalfelder Teil von Sachsen-Coburg-Saalfeld an das Herzogtum Sachsen-Meiningen. Herzog Friedrich III. von Sachsen-Hildburghausen erhielt dafür im Gegenzug Sachsen-Altenburg als selbständiges Herzogtum mit dem ehemaligen Teil von Sachsen-Eisenberg.

Nachdem das Herzogtum Sachsen-Altenburg am 29. April 1831 eine Verfassung erhalten hatte, trat es 1833/34 als souveräner Bundesstaat dem Deutschen Zollverein bei, 1867 dem Norddeutschen Bund und schließlich 1871 dem Deutschen Reich.

Als letzter Regent des Herzogtums Sachsen-Altenburg dankte am 13. November 1918 Herzog Ernst II. ab und der Freistaat Sachsen-Altenburg wurde gegründet. Letzter herzoglicher Staatsminister war Waldemar von Wussow (1915–1918). 1920 ging Sachsen-Altenburg im neugebildeten Land Thüringen (1920–1952) auf.

Staatsorganisation und Verwaltungsgliederung

Die Landstände bestanden aus 30 Abgeordneten, wobei sie sich aus neun Abgeordneten der Städte, zwölf Abgeordneten des Landes und neun Abgeordneten von den höchst besteuerten Bürgern zusammensetzten.[5] Das Herzogtum besaß eine Stimme im Bundesrat (Deutsches Reich) und hatte Altenburg als Landeshauptstadt.

Im Jahr 1876 wurden im Ostkreis die beiden Verwaltungsbezirke Altenburg und Schmölln eingerichtet und im Westkreis der Verwaltungsbezirk Roda. Der Verwaltungsbezirk Schmölln wurde 1881 wieder aufgelöst und sein Gebiet in den Verwaltungsbezirk Altenburg eingegliedert. Am 1. April 1900 wurde im Westkreis der Verwaltungsbezirk Roda in das Landratsamt Roda überführt. Gleichzeitig wurde der Ostkreis unterteilt in die kreisfreie Stadt Altenburg sowie die neuen Landratsämter Altenburg und Ronneburg. 1910 umfasste das Herzogtum insgesamt 438 Gemeinden, von denen nur Altenburg als Mittelstadt bezeichnet werden konnte.

Währung und Postregal

Das Herzogtum trat 1838 dem Dresdner Münzvertrag bei. Zwei Taler im preußischen 14-Taler-Münzfuß entsprachen nun 3 1⁄2 süddeutschen Gulden im 24 1⁄2-Gulden-Fuß, was als gemeinsame Vereinsmünze der „contrahierenden Staaten“ gelten sollte. Diese Vereinsmünze zu „2 Taler = 3 1⁄2 Gulden“ war in jedem Zollvereins-Land gesetzlich gültig – unabhängig davon, wer der jeweilige Emittent der Vereinsmünze war. Sachsen-Altenburg prägte eigene Münzen im königlich-sächsischen Münzfuß (1 Taler zu 30 Neugroschen zu 300 Pfennigen). Münzstätten bestanden in Dresden 1841–1869, in Berlin 1887–1903. Gerade der Umstand, dass im Königreich Sachsen und im Herzogtum Sachsen-Altenburg zehn Pfennige auf den Groschen, in Preußen und den von Berlin beeinflussten thüringischen Staaten aber zwölf Pfennige auf den Neugroschen kamen, führte im Grenzgebiet zu Schwierigkeiten. Der preußische Pfennig galt als „böser Pfennig“, weil weniger wert. Erst mit der Einführung der Mark als Reichswährung zum 1. Januar 1876 nach dem Gesetz vom 4. Dezember 1871 wurde die Zersplitterung des Währungswesens aufgehoben.

Die Thurn-und-Taxis-Post sicherte sich durch Verträge mit den ernestinischen Herzogtümern das Postregal:

2. Mai 1807 mit Herzogin Louise Eleonore, Regentin für ihren Sohn Bernhard II. Erich Freund geschlossenen Vertrag das Postregal für das Herzogtum Sachsen-Meiningen,

4. April 1807 mit Herzog Friedrich für das Herzogtum Sachsen-Hildburghausen,

30. Juni 1816 mit Herzog Ernst I. für das Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld,

24. Februar 1817 mit Herzog Friedrich IV. für den Landesteil Gotha des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg,

26. Oktober 1817 mit Herzog Friedrich IV. für den Landesteil Altenburg des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg.

Nachdem Herzog Friedrich IV. zu Gotha und Altenburg, ohne Erben zu hinterlassen, am 11. Februar 1825 gestorben war, fiel das Herzogtum Gotha im Erbverteilungsplan vom 12. November 1826 an Herzog Ernst I. zu Coburg-Saalfeld, der dafür Saalfeld an Sachsen-Meiningen abtreten musste. Sachsen-Altenburg entstand ebenfalls durch den Erbteilungsvertrag vom 12. November 1826, hierbei fiel es an Herzog Friedrich, der dafür Hildburghausen an Meiningen abtrat. Wegen der damit verbundenen neuen Gebietseinteilungen mussten zum Teil die Verträge erneuert werden. So schloss Herzog Bernhard II. von Sachsen-Meiningen am 4. November 1829 mit dem Fürsten Maximilian Karl von Thurn und Taxis einen neuen Lehenspostvertrag ab.[7]

Schon äußerlich war die gemeinsame Verwaltung am Namen, an den Postwappen und an den Uniformen, die sich durch verschiedene Kragenfarben unterschieden, zu erkennen. So lautete der Name der Postanstalt: „Herzoglich Altenburgische, Fürstlich Thurn und Taxis’sche Lehenspostexpedition“. Das Postwappen vereinte demzufolge beide Wappen, unten das herzogliche, darüber das fürstlich Thurn und Taxissche. Der Vertrag mit Thurn und Taxis wurde jedoch 1847 gekündigt; die königlich-sächsische Post versorgte nun auch Sachsen-Altenburg. Am 1. August 1847 hatte das Herzogtum Sachsen-Altenburg seine neun Postanstalten nach Eröffnung der Eisenbahnlinie Leipzig – Altenburg (12. September 1842) und Altenburg – Crimmitschau (15. März 1844) der königlich-sächsischen Post übergeben, da es verkehrstechnisch nunmehr günstiger mit dem Königreich Sachsen verbunden war.

Gerichtswesen

Die Gerichtsbarkeit oblag dem allen thüringischen Staaten gemeinsamen Oberlandesgericht in Jena. Es umfasste die vier sachsen-ernestinischen Staaten, das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt und die beiden reußischen Fürstentümer sowie die preußischen Kreise Schmalkalden, Schleusingen und Ziegenrück. Das Herzogtum Sachsen-Altenburg bildete den Bezirk des Landgerichtes Altenburg mit sechs (ab 1906 sieben) Amtsgerichten.

Landgericht Altenburg (für Sachsen-Altenburg) mit den sechs Amtsgerichten Altenburg, Meuselwitz (ab 1906), Ronneburg, Schmölln (für den Ostkreis); Eisenberg, Kahla, Roda (für den Westkreis).

Militär

Als Mitglied des Deutschen Bundes stellte das Herzogtum ein Kontingent von 982 Mann Infanterie und bildete das 1. Bataillon der Reservedivision des Bundesheeres. Die Infanterie bildete ein Bataillon und eine Jägerkompanie in fünf Kompanien. 1850 wurde ein zweites Bataillon errichtet, so dass nun ein Füsilierregiment mit zwei Bataillonen zu vier Kompanien bestand.[8]

Das altenburgische Militär bildete nach der am 4. Februar 1867 mit Preußen geschlossenen Militärkonvention im Deutschen Kaiserreich gemeinsam mit den Kontingenten von Schwarzburg-Rudolstadt und den beiden Reuß das 7. thüringische Infanterieregiment Nr. 96, das zum 4. preußischen Armeekorps in Magdeburg gehörte. Dessen 1. Bataillon lag in Altenburg in Garnison. Nach 1897 wurde das 8. Thüringische Infanterie-Regiments Nr. 153 aufgestellt, wobei Altenburg Garnison des I. und II. Bataillons war. Das III. Bataillon des Regiments lag in Merseburg.

Das Herzoglich Sachsen-Altenburgische Gendarmeriekorps verlor den militärischen Charakter aufgrund der 1867 mit Preußen geschlossenen Militärkonvention, bestand aber als Gendarmerie bis 1918.

Wirtschaft

In Altenburg besaß das Herzogtum eine Spielkartenfabrik von Weltruf, wie auch in Kahla eine Porzellanindustrie. In geringem Umfang wurden auch Maschinen- und Metallwaren produziert, wichtig zu nennen wäre hier der weltbekannte Nähmaschinenhersteller Vesta. Die Landwirtschaft betrieb vor allem, durch die ertragreichen Lößböden Ostthüringens begünstigt, den Anbau von Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Kartoffeln, Obst und Gemüse. Für das Jahr 1907 wird der Viehbestand des Herzogtums mit 12.401 Pferden, 67.745 Rindern, 7.568 Schafen, 77.681 Schweinen und 15.594 Ziegen wiedergegeben. Im selben Jahr produzierte der Bergbau im Meuselwitz-Rositzer Revier 3.060.777 Tonnen Braunkohle. Ein Mineralbad mit Kurbetrieb in Ronneburg förderte den Tourismus. Der durchaus lebhafte Handel des Herzogtums wurde durch den Betrieb von 185 km Eisenbahnstrecken, einer Landes- und Sparbank, sowie 19 Sparkassen unterstützt.

Text: Wikipedia

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