Caspar-von-Saldern-Haus (Neumünster)

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Das ehemalige Amtshaus am Haart 28-32 wurde zwischen 1744 und 1746 für den damaligen Amtsmann Caspar-von-Saldern (1711 – 1786) erbaut. Bis heute ist unklar, vom wem die endgültigen Pläne für das spätbarocke Caspar-von-Saldern-Haus tatsächlich stammten – möglichweiser sogar von von Saldern selbst. In jedem Fall wurden die Bauarbeiten durch den Zimmermeister Runge durchgeführt. Es entstand ein prunkvoller Herrensitz, zu dem ein Park mit 130 Edelkastanien, 132 Linden und 1000 Hegebuchen gehörte. Das fürstliche Amtshaus stand damit im krassen Gegensatz zu den kleinen reetgedeckten Katen und Bauernhäusern, die damals das Stadtbild Neumünsters dominierten.

Der in Neumünster aufgewachsene Jurist Caspar von Saldern wurde 1736, wie schon sein Vater, Amtsverwalter von Neumünster; ein Jahr später erhielt er außerdem die Beförderung zum Justizrat. Im Jahre 1745 zog er in den Prunkbau am Haart, residierte dort jedoch nur bis 1749, weil er aufgrund von Unstimmigkeiten mit seinem Vorgesetzten in Kiel von seinem Amt enthoben wurde, Neumünster verließ und sich als Diplomat – mit einigem Erfolg – außenpolitischen Aufgaben zuwandte.

Nach Auflösung des Amtes des Amtsverwalters im Jahre 1846 diente der Bau verschiedensten Zwecken: Er war Amtsgericht, Sparkasse, Dienstwohnung des Oberbürgermeistes, Heimatmuseum sowie Sitz der NSDAP Kreisleitung. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde das Haus zunächst von der britischen Besatzungsmacht beschlagnahmt, die es zum Offizierskasino machte und es 1947 um zwei Seitenflügel erweiterte. Später wurde es als Jugendherberge und nach Restauration 1983 als Sitz der Volkshochschule genutzt.

Seit 2004 unterstützt die Caspar-von-Saldern-Stiftung die Stadt bei der Erhaltung des Hauses, sodass es 2006 noch einmal restauriert neueröffnet werden konnte. 2007 zog die Musikschule Neumünster in das Gebäude ein. Heute bietet das Erdgeschoss des ehemaligen Amtshauses außerdem Räume für verschiedenste Kulturveranstaltungen und kann für Feste aller Art gebucht werden. Der barrierefrei zugängliche Gartensaal dient als offizielles Trauzimmer für standesamtliche Hochzeiten.


Text: Anna Pechbrenner


Quellen:

Dwars, Marianne: Streifzüge durch Alt-Neumünster. Neumünster 1988.

Dwars, Marianne / Fahrner, Dr. Klaus / Nagar, Bärbel (Hrsg.): Neumünster Lexikon. Neumünster 2003.

Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein (Hrsg.): Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein. Band 3. Stadt Neumünster. Bearbeitet von Lutz Wilde und Gert Kaster unter Mitwirkung von Martin Becker. Neumünster 2006.

Stadt Neumünster (Hrsg.): Stadtpunkte. Ein Rundgang durch Neumünster (Broschüre). 6. aktualisierte Auflage. Neumünster 2014.

http://www.caspar-von-saldern.de/