Braunschweigische Staatsbank

Aus veikkos-archiv
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Braunschweigische Staatsbank war die älteste Vorläuferinstitution der heutigen Norddeutschen Landesbank.

Reklamemarken

Geschichte

Die Braunschweigische Staatsbank wurde durch Herzog Karl I. zu Braunschweig-Lüneburg am 9. März 1765 als Herzogliches Leyhaus gegründet und war damit die erste Staatsbank auf deutschem Boden überhaupt. Ihre Gründung beruhte auf der Wirtschaftspolitik des Merkantilismus, wie auch die der Landesbrandversicherungsanstalt im Jahre 1754 oder der Porzellanmanufaktur Fürstenberg im Jahre 1747.

Das Geschäftsgebiet der Bank deckte sich mit dem Gebiet des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel bzw. seiner Nachfolger Herzogtum Braunschweig und Freistaat Braunschweig. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und der Umwandlung Deutschlands in eine Republik musste auch die gesetzliche Grundlage für die Herzoglich Braunschweig-Lüneburgische Leihhausanstalt und ihre Organisation an die neuen Verhältnisse angepasst werden. 1919 wurde das maßgeblich von Finanzminister Emil Bartels konzipierte Staatsbankgesetz erlassen. Die Bank erhielt nun die Bezeichnung Braunschweigische Staatsbank mit folgenden Organen:

Direktorium, bestehend aus Präsident und Vorstandsmitgliedern

Aufsichtsrat, mit 26 Mitgliedern, davon 10 für Landesversammlung und Staatsministerium, 5 für Kommunen, 11 für Vertreter der Wirtschaft

Verwaltungsrat, bestehend aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden, 5 weiteren vom Aufsichtsrat gewählten Mitgliedern sowie den Mitgliedern des Direktoriums. Der Verwaltungsrat war für grundsätzliche Fragen der Geschäftsführung sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses zuständig.[1]

Die Zeit des Nationalsozialismus hatte auch Auswirkungen auf die Staatsbank. Werner Küchenthal, Braunschweigischer Ministerpräsident (1. Oktober 1930 bis 7. Mai 1933) und seit dem 1. Mai 1933 NSDAP-Mitglied, wurde als Nachfolger von Oskar Stübben[2] zum Staatsbankpräsidenten ernannt.[3] Politisch missliebige Bankdirektoren wurden entlassen, neue Mitarbeiter wurden eingestellt, deren vorrangige Qualifikation die Parteimitgliedschaft war.[4] Nach Darstellung in der Festschrift zum 250-jährigen Bestehen der Landessparkasse instrumentalisierte der Braunschweiger Ministerpräsident Dietrich Klagges die Bank, um eine Zusammenlegung des Freistaats Braunschweig mit anderen Gebieten – und damit einen Machtverlust – zu verhindern: Die Bank eröffnete im Sommer 1934 10 Filialen auf preußischem Gebiet, nämlich in Celle, Gifhorn, Goslar, Göttingen, Halberstadt, Hildesheim, Lüneburg, Peine, Stendal und Uelzen.[5] 1934 wurde das Staatsbankgesetz im Sinne des Führerprinzips neu ausgerichtet. Die Änderungen der Bestellungen der Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitglieder führten laut dem Wirtschaftshistoriker Achterberg[6] „zur Unterwerfung des Direktoriums unter das Staatsministerium“. 1935 wurde das (Reichs-)Gesetz über Staatsbanken erlassen.[7] Es enthielt Blankoermächtigungen zum Eingriff in Staatsbanken und deren (landesrechtliche) Rechtsgrundlagen einschließlich der Ermächtigung in § 2, wonach der Reichswirtschaftsminister die Aufsicht über Staatsbanken übernehmen kann. Achterberg schreibt dazu:

„Diese Zentralisierung der Staatsbankaufsicht stellte eine Organisationsänderung von größter Tragweite dar, denn das Braunschweigische Staatsministerium und damit das Land Braunschweig waren aus den Organen der Bank rundweg herauskomplimentiert worden. Verwaltungs- und Aufsichtsrat verschwanden ganz, dafür erhielt die Bank einen Beirat, der vom Reichswirtschaftsminister auf je drei Jahre ernannt wurde. … . Ferner wurde Gesetz, daß der Reichswirtschaftsminister den Präsidenten und die Mitglieder des Direktoriums der Staatsbank ernennt und der Dienstvorgesetzte des Präsidenten ist. Entzogen freilich war die Staatsbank nur den regionalen Gewalten, den zentralen blieb sie unterworfen, …“

Die Gebietsänderung 1941 führte nicht zu Veränderungen des Geschäftsgebiets der Staatsbank. Die deutsche Teilung hatte allerdings den Verlust des ehemaligen Braunschweiger Gebiets zur Folge, das in der Sowjetischen Besatzungszone lag. Das galt auch für die Staatsbank.

Mit Gründung des Landes Niedersachsen gingen die Vermögenswerte der Vorgänger auf dieses Land über, es wurde somit Anteilseigner und Gewährträger der Staatsbank. Bis Mitte 1970 blieb deren Selbständigkeit bestehen.


Text: Wikipedia

Liste der Autoren

Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen von Wikipedia beschrieben.