Amtsgericht Zwickau

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Das Amtsgericht Zwickau ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von insgesamt 25 Amtsgerichten im Freistaat Sachsen.

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Geschichte

In Zwickau bestand bis 1879 das Gerichtsamt Zwickau als Eingangsgericht. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 im Königreich Sachsen die Gerichtsämter aufgehoben und Amtsgerichte, darunter das Amtsgericht Zwickau, geschaffen. Der Gerichtssprengel umfasste Zwickau, Auerbach, Bockwa, Brand, Cainsdorf mit Niedercainsdorf, Crossen, Ebersbrunn, Eckersbach, Helmsdorf, Jüdenhain, Lichtentanne, Marienthal, Mosel (Mittel-, Nieder- und Obermosel), Niederhaßlau, Niederhohndorf, Niederplanitz, Oberhaßlau mit „auf dem Berge“, Oberhohndorf, Oberplanitz mit Waldhäusern, Pöhlau mit Häusern am Pöhlholz, Pölbitz, Reinsdorf mit Pöhlau, Rosenthal, Schedewitz, Schneppendorf, Schönfels (Alt- und Neu-), Stenn, Thanhof, Vielau mit Sandberg, Weißenborn mit grünem Tal und Wendischrottmannsdorf und Wilkau.[2] Das Amtsgericht Zwickau war eines von 16 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Zwickau. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste danach 83.560 Einwohner. Das Gericht hatte damals sieben Richterstellen und war das größte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[3]

Mit der Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen vom 5. Mai 1951 wurde die Gerichtsbezirke in der DDR an die Landkreise angepasst. Der Sprengel des Amtsgerichts Zwickau war damit der Land- und den Stadtkreis Zwickau.[4] 1952 wurde das Amtsgericht Zwickau aufgehoben und das Kreisgericht Zwickau an seiner Stelle neu geschaffen. Gerichtssprengel war nun der Kreis Zwickau.[5]

Mit dem Sächsischen Gerichtsorganisationsgesetz wurde nach der Wende 1992 das Amtsgericht Zwickau wieder gebildet.


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