Amtsgericht Münster

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Das Amtsgericht Münster mit Sitz in der westfälischen Stadt Münster ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von 15 Amtsgerichten (AG) im Bezirk des Landgerichts Münster.

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Geschichte

Die Ursprünge des Amtsgerichts Münster gehen auf das Jahr 1815 zurück, als Münster nach der Befreiung der Herrschaft Napoléons unter die Herrschaft Preußens kam. Es kam zur Gründung das Land- und Stadtgerichts Münster, das für die Stadt und den Landkreis zuständig war. Der ursprüngliche Sitz des Gerichts war am Domplatz an der Stelle des heutigen LWL-Landesmuseums für Kunst und Kulturgeschichte.

Im Jahre 1849 wurde es in ein Kreisgericht umgewandelt, dass bis zum Jahr 1879 Bestand haben sollte. Der Gerichtsbezirk blieb jedoch gleich. Zur Gründung des Amtsgerichts Münster kam es am 1. Oktober 1879 durch die zu diesem Zeitpunkt inkraftgetretenen Reichsjustizgesetze. Gleichzeitig bezog es das neue Gebäude am zu dieser Zeit noch als „Neuplatz“ bezeichneten Schlossplatz, das es sich mit dem neu errichteten Landgericht teilte. Zunächst waren sechs Richter am Gericht tätig. Nach dem Wiederaufbau des im Zweiten Weltkriegs zerstörten Gebäudes waren bereits 17 Richter am Amtsgericht Münster tätig.

Mit der Gebietsreform vom 1. Januar 1975 in Nordrhein-Westfalen und der Auflösung des Landkreises Münster war das Amtsgericht in Münster nur noch für das vergrößerte Stadtgebiet der Stadt Münster sowie die Stadt Greven zuständig. Letztere wechselte im Jahr 1976 in den Amtsgerichtsbezirk Steinfurt.

Beim Amtsgericht Münster sind 35 Berufsrichter, 36 Rechtspfleger, sowie etwa 140 weitere Beschäftigte tätig.



Text: Wikipedia

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