Amtsgericht Hanau

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Das Amtsgericht Hanau ist ein hessisches Amtsgericht mit Sitz in Hanau.

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Geschichte

Gründung

Vorläufer hinsichtlich der örtlichen und erstinstanzlichen gerichtlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts Hanau waren die kurfürstlichen Justizämter Hanau I und Hanau II.[1]

Nach dem verlorenen Krieg von 1866 annektierte das Königreich Preußen das Kurfürstentum Hessen.[2] Damit wurde auch Hanau preußisch und erhielt 1867 eine preußische Gerichtsverfassung. Dabei wurden die Bezirke der beiden Hanauer Justizämter zusammengelegt[3] und daraus ein Amtsgericht gebildet.[4] Dieses war dem Kreisgericht Hanau zugeordnet.

Mit dem Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Das Amtsgericht Hanau wurde zum 1. Oktober 1879 formal aufgehoben[5] und neu eingerichtet.[6] Es war dem Bezirk des Landgerichts Hanau zugeteilt.

Weitere Entwicklung

Zum 15. Juni 1943 wurde kriegsbedingt das Amtsgericht Windecken in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Hanau umgewandelt, was auch nach dem Krieg nicht mehr rückgängig gemacht wurde.[7] Dadurch wurde der Bezirk des Amtsgerichts Hanau um eine Reihe von Gemeinden erweitert (siehe Übersicht). Die Zweigstelle in Windecken bestand bis 1971.[8]

1968 wurden eine Reihe von Amtsgerichten in Hessen aufgehoben, darunter auch die in Langenselbold und Bad Vilbel. Dabei wurden dem Amtsgericht Hanau eine Reihe weiterer Gemeinden zugeteilt[9] (siehe Übersicht), in Langenselbold von 1968[10] bis 1971[11] eine Zweigstelle betrieben.


Text: Wikipedia

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