Oberlandesgericht Zweibrücken

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Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken ist neben dem Oberlandesgericht Koblenz eines von zwei Oberlandesgerichten des Landes Rheinland-Pfalz.

Siegelmarke

Geschichte

Vorgeschichte

Nach dem Ende der französischen Herrschaft errichtete die gegen Napoleon gerichtete Allianz in den eroberten Gebieten zunächst eine provisorische Verwaltung, in der späteren Pfalz war das die Kaiserlich-Königliche Österreichische und Königlich Bayerische gemeinsame Landes-Administration. Während das moderne materielle Recht aus französischer Zeit weitestgehend beibehalten wurde, musste die Spitze der Gerichtsverfassung neu gestaltet werden, da die örtliche Zuständigkeit der obersten französischen Gerichte politisch nun ausgeschlossen war. Die „Gemeinsame Administration“ errichtete deshalb zum 15. August 1815 in Kaiserslautern ein letztinstanzliches Gericht, den Appellationshof.[2] Als Ergebnis des Wiener Kongresses fiel 1815 ein Teil des linken Rheinufers an das Königreich Bayern. Dieses Gebiet bildete zunächst den Bayerischen Rheinkreis, bevor es 1837 in Pfalz umbenannt wurde.

In Bayern

In der Folge wurde aus dem Appellationshof der Königlich Baierische Appellationshof für den Baierischen Rheinkreis.

König König Maximilian I. von Bayern, der in Personalunion auch der letzte Herzog von Zweibrücken war, verlegte das Gericht zum 1. August 1816 nach Zweibrücken[3], wo die feierliche Eröffnung am 16. Oktober 1816 stattfand. Damit wurde die Stadt, der der Bayernkönig von Jugend an verbunden war, Sitz des höchsten pfälzischen Gerichts, wohl als Ausgleich dafür, dass die Regierung des Rheinkreises in Speyer ihren Sitz erhielt.

Im Zeitalter von Restauration und Vormärz entwickelte sich die Rheinpfalz zu einer Hochburg der liberal-demokratischen Bewegung, die im Hambacher Fest von 1832 ihren Höhepunkt fand. Führende Juristen des Zweibrücker Gerichts und aus seinem Umfeld waren Teil der Bewegung. Das führte in der Phase der anschließenden Reaktion dazu, dass etwa die Hälfte der Richter ausgetauscht wurde.[4]

Durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877, Bestandteil der Reichsjustizgesetze, wurde die Justizverfassung im Deutschen Reich vereinheitlicht. Das Appellationsgericht erhielt zum 1. Oktober 1879 die Bezeichnung „Oberlandesgericht“. Auch die ihm zugeordneten Gerichte erhielten deshalb neue Bezeichnungen: Aus den Bezirksgerichten wurden Landgerichte.

Nach der Rückgliederung des Saargebiets 1935 erhielt das Oberlandesgericht 1938 die örtliche Zuständigkeit für den Bezirk des Landgerichts Saarbrücken. 1940 trat weiter die örtliche Zuständigkeit für den Bezirk des Oberlandesgerichts Metz im damaligen CdZ-Gebiet Lothringen[Anm. 1] hinzu.

In der Endphase des Zweiten Weltkriegs wurde das Oberlandesgericht zunächst nach Ludwigshafen am Rhein und dann nach Kirchheimbolanden verlegt, wo im März 1945 der Einmarsch der amerikanischen Truppen seiner Tätigkeit ein vorläufiges Ende setzte.

In Rheinland-Pfalz

Ab 1946 – und bis 1964 – nahm es seine Tätigkeit als Oberlandesgericht Neustadt mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße wieder auf, da sein Sitz in Zweibrücken, das Schloss Zweibrücken[5], durch den Krieg zur Ruine geworden war. Am 1. Januar 1965 kehrte das Oberlandesgericht in das wieder aufgebaute Schloss Zweibrücken zurück. Seit 1990 trägt es im Hinblick auf seine Geschichte offiziell die Bezeichnung „Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken“.


Text: Wikipedia

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