Amtsgericht Waren (Müritz)

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Das Amtsgericht Waren (Müritz) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Neubrandenburg.

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Geschichte

Mecklenburg-Schwerin

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde die bestehenden Gerichte des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin aufgelöst und Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte gebildet. Das Amtsgericht Waren war dem Landgericht Güstrow und dem Oberlandesgericht Rostock nachgeordnet.[10] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[11]

Sein Gerichtsbezirk umfasste die Stadt Waren, und Teile der ritterschaftlichen Ämter Lübz, Neustadt, Stavenhagen und Wredenhagen.[12]

DDR

In der DDR wurden die Amtsgerichte 1952 aufgelöst und einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Waren entstand so das Kreisgericht Waren, welches dem Bezirksgericht Neubrandenburg nachgeordnet war. Gerichtssprengel war der Kreis Waren.

Nach der Wende

Nach der Wende wurden die Kreisgerichte wieder aufgehoben und erneut Amtsgerichte, darunter das Amtsgericht Waren gebildet.[13]

Text: Wikipedia

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