Amtsgericht Rosenthal

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Das Amtsgericht Rosenthal (bis 1867 Justizamt Rosenthal) war bis 1932 ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Rosenthal im heutigen Landkreis Waldeck-Frankenberg in Nordhessen.

Siegelmarke

Geschichte

Seit dem Mittelalter bestand das Gericht Rosenthal, hervorgegangen aus dem mainzischen Gericht Bentreff. Die Rechtsprechung der niederen Gerichtsbarkeit wurde in der Landgrafschaft Hessen-Kassel durch den Amtmann des Amtes Rosenthal wahrgenommen.

Die Neuregelung des Justizwesens im Königreich Westphalen 1807 führte zu der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung. Der Kanton Rosenthal war nun für die Verwaltung, das Friedensgericht Rosenthal für die Rechtsprechung zuständig. Das Friedensgericht unterstand dem Distriktgericht Hersfeld, das für den Distrikt Hersfeld zuständig war.

Mit dem Ende des Königreichs Westphalen im Jahre 1813 wurde die Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung rückgängig gemacht und das Kurfürstentum Hessen führte 1814 das Amt Rosenthal wieder ein. Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. Nun waren Justizämter für die erstinstanzliche Rechtsprechung zuständig, die Verwaltung wurde von Landkreisen übernommen (hier der Landkreis Frankenberg). In Rosenthal wurde das Justizamt Rosenthal eingerichtet.

Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen wurde das Justizamt 1867 zum königlich Preußischen Amtsgericht Rosenthal. Es war nun dem Kreisgericht Marburg zugeordnet. Auch mit dem in Kraft treten des Gerichtsverfassungsgesetzes 1877 blieb das Amtsgericht Rosenthal bestehen.

In Folge der Weltwirtschaftskrise wurden 60 Amtsgerichte als Folge von Sparverordnungen aufgehoben. Mit der Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932 wurde das Amtsgericht Rosenthal zum 30. September 1932 aufgehoben[1] und sein Sprengel teilweise dem Amtsgericht Frankenberg (Eder) und teilweise dem Amtsgericht Jesberg zugeordnet.[2]


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