Amtsgericht Marburg

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Das Amtsgericht Marburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der mittelhessischen Stadt Marburg. Es ist zusammen mit dem Landgericht Marburg und der Staatsanwaltschaft Marburg in einem Gebäudekomplex in der Universitätsstraße im Stadtzentrum untergebracht.

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Geschichte

In Kurhessen erfolgte 1821 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung und für die Rechtsprechung wurden Justizämter eingerichtet. In Marburg trug dies den Namen Landgericht Marburg. Sie waren dem Obergericht für die Provinz Oberhessen in Marburg zugeordnet.

Mit der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 wurden in der neuen Provinz Hessen-Nassau Amtsgerichte eingerichtet. Die Justizämter in Marburg wurden entsprechend in das Amtsgericht Eschwege umgewandelt. Dieses war dem Kreisgericht Marburg zugeordnet.

Mit der Einführung der Reichsjustizgesetze entstanden 1879 reichsweit einheitlich Amtsgerichte. Das Amtsgericht Marburg behielt damit seinen Namen und erhielt die neuen Funktionen. Es war nun eines der 20 Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichtes Marburg.

Am Gericht bestanden drei Richterstellen. Es war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[1]

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Landkreis Marburg ohne die Teile, die den Amtsgerichten Fronhausen und Wetter zugeordnet waren.[2]


Text: Wikipedia

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