Amtsgericht Friedewald

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Das Amtsgericht Friedewald war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Friedewald (Hessen).

Siegelmarken

Vorgeschichte

In Kurhessen erfolgte 1821 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung und für die Rechtsprechung wurden Justizämter, darunter das Justizamt Friedewald, eingerichtet. Es war dem Obergericht für die Provinz Fulda zugeordnet.

Geschichte

Mit der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 wurden in der neuen Provinz Hessen-Nassau Amtsgerichte eingerichtet. Das Justizamt Friedewald wurde entsprechend in das Amtsgericht Friedewald umgewandelt. Es war dem Kreisgericht Rotenburg zugeordnet.

Mit der Einführung der Reichsjustizgesetze entstanden 1879 reichsweit einheitlich Amtsgerichte. Das Amtsgericht Friedewald behielt damit seinen Namen und erhielt die neuen Funktionen. Es war nun eines der 34 Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichtes Kassel.

Am Gericht bestand eine Richterstelle. Es war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[1]

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Hersfeld die Gemeindebezirke Bengendorf, Friedewald, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Widdershausen und Wölfershausen und die Gutsbezirke (Oberförstereien) Friedewald, Heimboldshausen und Heringen.[2]

Das Amtsgericht Friedewald wurde im Zweiten Weltkrieg zum 15. Juni 1943 stillgelegt und sein Sprengel dem Amtsgericht Bad Hersfeld zugeordnet.[3]

Sitz

Das Amtsgericht nutzte die Gebäude im Hof der Wasserburg Friedewald (Hessen).


Text: Wikipedia

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