Amtsgericht Corbach

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Das Amtsgericht Korbach (AG Korbach) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Korbach im Landkreis Waldeck-Frankenberg.

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Geschichte

850 entstand das Kreisgericht Korbach aus dem Oberjustizamt des Eisenbergs, dem Stadtgericht Korbach und dem Justizamt Sachsenberg. Sein Gerichtsbezirk orientierte sich am Kreis des Eisenbergs.

Mit Akzessionsvertrag vom 18. Juli 1867 übertrug der Fürst die Verwaltung seines Landes an Preußen. Mit Allerhöchster Verfügung vom 6. Oktober 1868 des preußischen Königs wurden zum 1. Januar 1869 die vier waldeckschen Kreisgerichte in Amtsgerichte und das Obergericht in das Kreisgericht Arolsen umgewandelt. Dieses war dem Appellationsgericht Kassel untergeordnet. Damit wurde aus dem Kreisgericht Korbach das Amtsgericht Korbach.

Mit den Reichsjustizgesetzen 1877 behielt das Gericht seinen Namen und übernahm die neuen Aufgaben.


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