Landgericht Koblenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 18. Juni 2024, 06:47 Uhr

Das Landgericht Koblenz ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Rheinland-Pfalz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Koblenz. Ein Landgericht Koblenz existiert unter diesem Namen schon seit 1820, nicht erst seit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1879.

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Geschichte

1820–1879

Das Landgericht Koblenz existiert unter diesem Namen seit 1820.[1] In der damaligen preußischen Rheinprovinz galt die französische Gerichtsorganisation weiter. Der Appellationsgerichtshof Köln hatte dort die Funktion des Appellationsgerichtes. Die ihm untergeordneten Gerichte trugen nicht die Bezeichnung Kreisgericht, sondern Landgericht.[2] Dem Landgericht Koblenz waren Friedensgerichte als Gerichte erster Instanz untergeordnet.

Seit 1879

Im Zuge der Reichsjustizgesetze, die 1879 in Kraft traten, wurde das Landgericht Koblenz in ein Landgericht neuer Ordnung umgewandelt.

Das königlich preußische Landgericht Coblenz wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 9 Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Cöln gebildet. Das Landgericht war danach für die Kreise Adenau, Ahrweiler, Cochem, St. Goar, Kreuznach, Mayen, Meisenheim, Simmern und Zell zuständig.[3] Ihm waren 19 Amtsgerichte zugeordnet.

Der Landgerichtsbezirk hatte 1888 zusammen 382.327 Einwohner. Am Gericht waren ein Präsident, zwei Direktor und zehn Richter tätig.[5]

Im Jahr 1900 wurde der noch geltende französische Code civil vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abgelöst.

Mit dem Preußischen Gesetz über die Neugliederung von Gerichtsbezirken im Bereich der Oberlandesgerichte Frankfurt a.M., Hamm und Köln vom 23. Juni 1933 wurde das Landgericht Neuwied aufgehoben. Die Amtsgerichte Asbach, Dierdorf, Ehrenbreitstein, Linz und Neuwied aus dessen Sprengel wurden dem Landgericht Koblenz zugeordnet.[6]

In der Zeit des Nationalsozialismus wurde auf Grund einer Ausführungsverordnung 1940 ein Sondergericht in Koblenz eingerichtet. Es sollte das bis dahin zuständige Sondergericht beim Landgericht Köln entlasten und war zuständig für die Landgerichtsbezirke Trier und Koblenz.[7]

Mit der Errichtung des Landes Rheinland-Pfalz am 30. August 1946 ist dieses Land Gerichtsträger des Landgerichts Koblenz.

Landesarbeitsgericht Koblenz

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[8] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Koblenz entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Koblenz als eines von drei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln. Dem Landesarbeitsgericht Koblenz waren folgende Arbeitsgerichte zugeteilt: Arbeitsgericht Bad Kreuznach, Arbeitsgericht Hermeskeil, Arbeitsgericht Koblenz, Arbeitsgericht Mayen, Arbeitsgericht Neuwied, Arbeitsgericht Prüm, Arbeitsgericht Sinzig, Arbeitsgericht Traben-Trabach und Arbeitsgericht Trier.[9] Mit Verordnung vom 23. Juni 1927 wurde das Landesarbeitsgericht Koblenz auch zuständiges Landesarbeitsgericht für den oldenburgischen Landesteil Birkenfeld.[10] Rechtsgrundlage war eine Staatsvertrag zwischen Preußen und Oldenburg.

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Anstelle der früheren Landesarbeitsgerichte wurde nur noch ein Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz gebildet, ein Landesarbeitsgericht Koblenz entstand nicht neu.


Text: Wikipedia

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