K.k. Gendarmerie

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Die k.k. Gendarmerie wurde als militärisch organisierter Wachkörper per kaiserlicher Verordnung vom 8. Juni 1849 ins Leben gerufen. Mit der Neuordnung des öffentlichen Sicherheitswesens nach der Revolution von 1848 löste die k.k. Gendarmerie eine Vielzahl der auf dem Land in Dörfern und Kleinstädten aktiven Sicherheitsorgane (Büttel, Landdragoner u. a.) ab, einschließlich der gutsherrlichen Patrimonialpolizei.

Mehrmals reorganisiert, war die k.k. Gendarmerie unmittelbarer Vorläufer der Bundesgendarmerie, Vorbild der königlich-ungarischen (k.u.) Gendarmerie (1881) und, gemeinsam mit letzterer, Mutterorganisation des k.u.k. Gendarmeriekorps für Bosnien und die Herzegowina (1879/1908).

Siegelmarken

<gallery widths="220" heights="220" caption=""> Datei:W0419364.jpg|K.K. 2. Landes-Gendarmerie-Commando-Posten Datei:W0261383.jpg|K.K. 3. Landes-Gendarmerie-Commando-Posten Datei:W0419444.jpg|K.K. Landes-Gendarmerie-Commando Nr. 6 Datei:W0370569.jpg|Kommandeur der Gendarmerie für Oberdonau Datei:W0363785.jpg|Kommandeur der Gendarmerie für Salzburg

Korpsgeschichte von 1849 bis 1918

Anfangs als Sicherheitstruppe „im ganzen Umfange des österreichischen Kaiserthums“ konzipiert, erstreckte sich das Wirkungsgebiet eines staatlichen Polizeiorgans damit erstmals über das gesamte Territorium der Habsburgermonarchie. Die Leitung der neuen Truppe übernahm als „General-Gendarmerie-Inspector“ der Feldmarschallleutnant Johann Franz Kempen, Freiherr von Fichtenstamm.

Vorbild der neuen Organisation war das Gendarmerieregiment in der Lombardei. Mit der Annexion des lombardisch-venezianischen Königreichs nach dem Wiener Kongress 1815 übernahm Österreich das dort aktive, knapp 1.000 Mann starke Gendarmerieregiment. Bis dahin war in der Habsburgermonarchie allein das 1776 in den größeren Städten (Wien, Lemberg, Krakau, Przemysl u. a.) aufgestellte „Militärische Polizei-Wach-Corps“ (seit 1840: „Militär-Polizei-Commanden“) als militärisch organisierte Sicherheitswache bekannt gewesen.

Die dunkelgrüne, rot paspelierte Uniform nebst der an der linken Schulter getragenen Achselschnur wurde von der k.k. Gendarmerie und von der gleichzeitig etablierten Abteilung Leibgarde-Gendarmerie („Burggendarmen“; seit 1868: K.u.k. Leibgardereitereskadron) kopiert, wobei letztere gemeinsam mit der ähnlich uniformierten k.(u.)k. Leibgarde-Infanteriekompanie den Wach- und Ordonnanzdienst in der Wiener Hofburg versah.

Von der Bevölkerung zunächst begrüßt, wurde die k.k. Gendarmerie in der Ära des Neoabsolutismus (1850–1860) politisch instrumentalisiert: Neben der Verbrechensbekämpfung gehörte nun auch die Anfertigung politischer Dossiers über öffentliche Funktionsträger (Lehrer, Richter, Beamte usw.) zu ihrem Aufgabenkreis.

Im Zuge des Österreichisch-Ungarischen Ausgleichs 1867 verlor die k.k. Gendarmerie die Zuständigkeit für die ungarische Reichshälfte; lediglich in Kroatien-Slavonien und Siebenbürgen blieb die Gendarmerie aktiv. Erst 1881 kam es in Transleithanien mit der Installierung der königlich-ungarischen (k.u.) Gendarmerie zur Gründung einer einheitlichen Landessicherheitswache. Zuvor hatten sich die zuständigen lokalen Behörden als Ordnungsmacht überfordert gezeigt. Das 1871 wiederaufgestellte „Serezaner-Corps“, das seinen Dienst an der ehemaligen Militärgrenze verrichtet hatte, ging in der neuen k.u. Gendarmerie auf.

Zunächst Teil des k.k, später k.u.k. Heeres, wurde die k.k. Gendarmerie mit dem Gendarmeriegesetz vom 26. Februar 1876 unter k.k. Ministerpräsident Fürst Adolf von Auersperg aus dem Heeresverband herausgelöst. Was den öffentlichen Sicherheitsdienst betraf, unterstand sie den jeweiligen k.k. Bezirks- und Landesbehörden. In militärischen, administrativen und ökonomischen Belangen war das k.k. Ministerium für Landesverteidigung vorgesetzte Behörde; die Gendarmerie war somit formal Teil der Landwehr, ihre Angehörigen waren dem Rechtsstatus nach Soldaten. Erst 1918, nach dem Untergang der Monarchie, wurden die Gendarmen auch unterhalb der Offiziersebene Staatsbeamten gleichgesetzt und der Zivilgerichtsbarkeit unterstellt.

Seit der 1870 verfügten Aufstellung von – nur im Kriegsfall zu mobilisierenden – Feldgendarmerie-Abteilungen hatten die zwei bzw. drei Landesgendarmerien das dafür notwendige Personal an Offizieren und Fußgendarmen zu stellen (berittene Feldgendarmen stellte zunächst die Kavallerie). Im Ersten Weltkrieg waren die k.u.k. Feldgendarmerie und die ihr attachierten Hilfs- bzw. Ersatzgendarmen vor allem mit der Aufrechterhaltung der Ordnung hinter der Front und in den besetzten Gebieten beauftragt, wozu auch die Bekämpfung des feindlichen Spionagewesens und sog. Komitadschibanden (bewaffnete Freischärler) gehörte. Die 1897 erlassenen „Organische(n) Bestimmungen und Dienstvorschrift für die Feldgendarmerie der k.u.k. Armee“ konkretisierten das weitere Aufgabenfeld, wozu insbesondere die Unterstützung der Generalstabsoffiziere mittels Kundschafter-, Kurier-, Ordonnanz- und Eskortedienst zählte. Ferner war die Feldgendarmerie für die Einbringung von Deserteuren verantwortlich sowie für die Regelung des Straßenverkehrs; zu bloßen Bewachungsaufgaben wie den Transport von Kriegsgefangenen sollten die gut ausgebildeten Feldgendarmen möglichst nicht herangezogen werden.


Text: Wikipedia

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