Johanniterorden: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 24. April 2024, 08:56 Uhr

Unter Johanniterorden (mit vollem Namen Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens Sankt Johannis vom Spital zu Jerusalem) versteht man heute die evangelische Ordensgemeinschaft, die 1538 aus der Ballei Brandenburg des Ritterordens der Johanniter oder Hospitaliter hervorging, der wiederum auf ein bereits einige Jahrzehnte vor dem Ersten Kreuzzug von italienischen Kaufleuten in Jerusalem gestiftetes Hospital zum Heiligen Johannes zurückgeht.

In Deutschland hatte die Balley Brandenburg (mit Sitz ursprünglich in Sonnenburg) schon seit dem Vertrag von Heimbach (1382) einen weitgehend autonomen Status. Nach dem Übertritt des Kurfürsten Joachim II. von Brandenburg zur Lutherischen Lehre im Jahre 1538 war dieser Zweig, im Unterschied zum katholisch gebliebenen Ordensteil, protestantisch. 1811 wurde der Johanniterorden in seiner Form als Ritterorden zunächst aufgelöst und als preußischer Verdienstorden weitergeführt. Im Jahr 1852 wurde er in Kontinuität zur Balley durch die noch lebenden Ritter als evangelischer Zweig des Ritterordens fortgesetzt. Seit diesem Zeitpunkt hat er die Rechtsform eines altrechtlichen Vereins.

Siegelmarken

Geschichte

Der Johanniterorden ist der protestantische Zweig der im 11. Jahrhundert in Jerusalem gegründeten und nach dem Ersten Kreuzzug in einen Ritterorden umgewandelte Gemeinschaft der „Johanniter“ bzw. „Hospitaliter“.

Eine Ballei (von mittellateinisch ballivus „Aufseher“), auch Balley, war der seit etwa dem 13. Jahrhundert verwendete Begriff für die Bezeichnung einer Provinz eines Ritterordens, die meist mehrere Ordensniederlassungen (Kommenden) umfasste. Der Ballei übergeordnet war ein Priorat bzw. Großpriorat (in Deutschland das Großpriorat Deutschland mit Sitz in Heitersheim). Die Priorate waren ihrerseits den sogenannten „Zungen“ zugeordnet.

Anfänge

Der Johanniterorden erwarb seinen Besitz generell durch Schenkungen, die ihm von reichen Pilgern, Ordensrittern oder Landesherren zugewendet wurden, um seinen Ordensauftrag im Heiligen Land ausführen zu können. Die ersten Besitzungen des Ordens im östlichen Teil Deutschlands waren als Einzelspenden eher spärlich und regional verstreut vorhanden.

Die älteste Gründung auf dem Boden der späteren Ballei Brandenburg lag in der Stadt Werben. Nach einer Pilgerfahrt in den Jahren 1158 und 1159 nach Jerusalem übertrug Markgraf Albrecht der Bär dem Orden die Kirche St. Johannis samt allem Zubehör einschließlich sechs Hufen Land. Er bedingte sich aus, dass der aus der Schenkung resultierende Ertrag „den im Spitale zu Jerusalem weilenden Armen alljährlich überschickt würde“. Neben der Kirche entstand in der Folge eine Komturei. Ältestes Zeugnis der Bautätigkeit des Ordens ist die Lamberti-Kapelle. Die Komturei war anfänglich für Sachsen, die Mark Brandenburg, Pommern und das Wendland zuständig. Später war sie die Verwaltungszentrale für die Ballei Brandenburg.

Eine solche Kommende wurde von einem Ordensmitglied geführt, dieser hatte einen Teil der Einkünfte aus der Kommende an die Ordenszentrale als „Responsorien“ abzugeben. Die Responsorien wurden zur Erfüllung der Ordensaufgaben verwendet.

Vertrag von Kremmen

Durch päpstliche Verfügung wurde dem Johanniterorden der Landbesitz des 1312 aufgelösten Templerordens übertragen. Dabei handelte es sich nicht nur um Besitz in Frankreich, sondern auch im gesamten übrigen Europa, dabei nicht unerheblicher Besitz in Deutschland. Es gelang den Johannitern allerdings nicht überall, ohne große Auseinandersetzungen mit weltlichen Fürsten das ehemalige Templereigentum in Besitz zu nehmen. Die Johanniter in Brandenburg bekamen 1318 im Vertrag von Kremmen nur 1/3 des Templereigentums. Die übrigen beiden Drittel vereinnahmten die Kirche und der Markgraf, der sich gleichzeitig eine Stellung als „Schirmherr“ der späteren Ballei einräumte. Dennoch reichte es für die Johanniter, um mit dem Besitzzuwachs die Gründung einer Ballei vorzunehmen. Erst seitdem gibt es die Ballei Brandenburg. 1323 wurden die Gebiete Sachsen, Brandenburg, Wendland und Pommern unter das Amt eines „Praeceptor Generalis“ gestellt, der vermutlich insbesondere die Aneignung und Integration des ehemaligen Templerbesitzes vorantreiben sollte. 1360 wurde „Herrmann von Wereberge“ als erster „Meister und Gebieter im Sachsenland, der Mark zu Brandenburg, im Wendland und Pommern“ erwähnt. Die wirtschaftliche und personelle Macht des Johanniterordens in diesen Regionen war jedoch stets zu gering, um eine Unabhängigkeit von den Landesherren zu erreichen.

Ballei Brandenburg

Im Jahr 1426 erwarb der Herrenmeister Balthazar von Schlieben vom Markgrafen Friedrich I. von Brandenburg die Adelsherrschaft Sonnenburg „umb Neunhundert schock guter behmischer Groschen“.[3] Sonnenburg entwickelte sich zum Sitz des Herrenmeisters der Ballei und wurde in der Folge stets weiter ausgebaut.

1460 sicherte sich Kurfürst Friedrich II. vertraglich das Nominationsrecht für die Wahl des Herrenmeisters und erlangte dadurch faktisch die Kontrolle über die Ballei.

1538 trat Joachim II., Kurfürst von Brandenburg, zur lutherischen Lehre über, wobei ihm die Ballei unter dem Herrenmeister Veit von Thümen (1527–1543) folgte. Die Mitglieder des Ordens fühlten sich dadurch von ihrem Gelübde der Armut und Ehelosigkeit entbunden. 1545 beschloss ein Provinzialkapitel in Speyer, dass auch lutherische und verheiratete Kommendatoren ihre Ämter behalten. Die Ballei Brandenburg wurde die „Kernzelle“ der heutigen evangelischen Ordenszweige (neben Deutschland auch in Schweden, Finnland, Ungarn und Frankreich).

In der Folge jedoch lockerte sich der Zusammenhalt der Ballei mit dem Großpriorat Deutschland. Großmeister Jean de la Cassière berief 1581 den damaligen Herrenmeister Martin Graf von Hohenstein formell vor das Kapitel nach Malta. Als dieser nicht erschien, erklärte er den Ausschluss der Brandenburger Ordensmitglieder. Dieser Ausschluss wurde dem Großpriorat samt entsprechender Urkunde mitgeteilt, jedoch vom Großprior des Ordens in Heitersheim – Philipp Flach von Schwarzenberg – nicht an die Ballei weitergeleitet. Der Groß-Prior ernannte nun seinerseits bis zum Untergang der Großballei 1811 einen katholischen Gegen-Bailli für Brandenburg (zumal auch der Herrenmeister den Kapitelsitzungen der Großballei fernblieb). Diese Ernennung verstieß jedoch gegen den Heimbacher Vergleich, durch den die Ritter das Recht auf eigene Wahl des Balleiers bzw. Herrenmeisters hatten. Der katholische Gegen-Bailli wurde also ignoriert. Die Ballei Brandenburg selbst erfüllte ihre Pflichten aus dem Heimbacher Vergleich (insbesondere ihre Zahlungen) und bot dem Großpriorat dadurch keinen Anlass für eine Klärung des Status quo.

Immerhin konnte noch von 1625 bis 1641 Adam von Schwarzenberg als katholischer Herrenmeister amtieren; er musste sich allerdings vor seiner Bestätigung durch den Konvent dazu verpflichten, das Bekenntnis der Ballei nicht zu verändern.

Durch den westfälischen Friedensschluss 1648 verlor der Orden fast alle seine Besitzungen im protestantischen Teil Deutschlands. Ebenso gingen auch Kommenden (insbesondere Mirow und Nemerow) der Ballei Brandenburg an die entsprechenden Landesherren (Mecklenburg) verloren. Die wirtschaftliche Lage der Ballei war dadurch schwierig geworden. Zu Beginn der Amtszeit von Johann Moritz von Nassau vermochten die Einkünfte der Balleibesitzungen nicht einmal die 324 Goldgulden jährlicher Rekognitionsgelder[4] an das deutsche Großpriorat zu decken. Die Summe der rückständigen Gelder belief sich im Jahre 1653 auf 7452 Goldgulden, wovon Johann Moritz bereits im Dezember desselben Jahres 1000 Gulden abzahlen konnte.[4] Dies zeigt, dass die Ballei sowie die Herrenmeister ihre Verpflichtungen dem Großpriorat gegenüber auch nach dem Dreißigjährigen Krieg ernst nahmen. Ab 1662 wurde das Ordensschloss Sonnenburg errichtet und Sitz des Herrenmeisters.

In der Ballei Brandenburg wurde eine Vielzahl von Rittern ernannt: Einen Einblick in die Strukturen des Ordens und einen Überblick über die in der protestantischen Zunge ernannten Ritter in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts gibt Johann Christoph Beckmann in „Beschreibung Des Ritterlichen Johanniter-Ordens“ von 1726.[5]

Kommenden in der Ballei Brandenburg

Die folgenden Kommenden befanden sich u. a. in dem Gebiet der Ballei Brandenburg:

Heutiges Berlin:

Tempelhof (aus dem Besitz der Templer)

Heutiges Brandenburg:

Kommende Gorgast

Lietzen (aus dem Besitz der Templer)

Heutiges Mecklenburg-Vorpommern:

Komturei Kraak

Komturei Mirow

Komturei Nemerow

Heutiges Niedersachsen:

Kommende Braunschweig

Kommende Gartow

Kommende Goslar

Kommende Quanthof

Kommende Süpplingenburg (aus dem Besitz der Templer)

Heutiges Nordrhein-Westfalen:

Kommende Wietersheim

Heutiges Sachsen-Anhalt:

Werben (Elbe) (vormaliger Sitz der Ballei Brandenburg)

Heutiges Polen:

Kommende Burschen

Sonnenburg (vormaliger Sitz der Ballei Brandenburg)

Lagow

Quartschen (aus dem Besitz der Templer)

Rörchen (aus dem Besitz der Templer)

Schivelbein

Stargard

Schwiebus

Tempelburg (aus dem Besitz der Templer)

Kommende Zachan

Kommende Wildenbruch

Zielenzig (aus dem Besitz der Templer)

Versuch einer Vereinigung

1763 begann König Friedrich der Große Verhandlungen mit dem Malteserorden, da sich auf dem Boden des eroberten Schlesien einige Kommenden desselben befanden. Den Malteserrittern wurde das Tragen ihrer Auszeichnungen auf preußischem Boden gestattet, im Gegenzug durfte der König die preußische Krone als Zeichen seines Protektorates in die Auszeichnungen der Rechtsritter (siehe auch Abbildung des Rechtsritterkreuzes) einfügen. Der König, wie auch sein Gegenpart, Großmeister Pinto de Fonseca vereinbarten die Wiederaufnahme der Responsorienzahlungen, in der (beidseitigen) Hoffnung, dass die Ballei und ihre Mitglieder wieder ein fester Teil des Gesamtordens werden könnten. Vermittler zwischen beiden war Ferdinand von Hompesch, katholischer Gegen-Bailli von Brandenburg und späterer Großmeister. Der Papst beharrte jedoch auf seiner Auffassung, dass die Ballei als häretische Organisation nicht Teil des Ordens sein könne. Dennoch wurden die Responsorien bis 1810 weiter gezahlt; Ballei und Malteserorden behielten ihre guten Beziehungen in ökumenischem Sinne bis heute bei. So entsandte die Ballei schon im Jahr 1776 Beobachter zum Generalkapitel des Malteserordens.[6]

Säkularisation und Preußischer Verdienstorden

Im Frieden von Tilsit verpflichtete sich Preußen gegenüber Napoleon zu hohen Zahlungen. Durch Edikt vom 30. Oktober 1810 und Urkunde vom 23. Januar 1811 wurden die Ballei Brandenburg und die zugehörigen Kommenden durch König Friedrich Wilhelm III. aufgehoben, ihre Besitzungen wurde im Zuge der Säkularisation eingezogen. Der Orden an sich hörte hierdurch zwar nicht auf zu existieren, jedoch war er seines Besitzes verlustig und es war ihm untersagt, neue Mitglieder oder Anwärter aufzunehmen. Folglich wäre der Orden mittelfristig durch Tod seines letzten Ritters erloschen.[7][8]

Am 23. Mai 1812 stiftete König Friedrich Wilhelm III. als Auszeichnung für ehrenvolle Dienstleistung, als Beweis königlicher Gnade und zur Erinnerung an die aufgelöste Ballei Brandenburg den Königlich Preußischen St. Johanniterorden. Der neue „Johanniterorden“ war somit ein preußischer Verdienstorden. Im Gegensatz zu den meisten anderen preußischen Orden hatte er aber einen „korporativen“ (mitgliedschaftlichen) Charakter, da er zahlreiche Elemente des „alten“ Ordens übernahm.

Der Großmeister des Verdienstordens war der bisherige Herrenmeister. Die Ritter der aufgelösten Ballei gehörten diesem neuen Orden automatisch an, trugen ihre alten Insignien aber weiterhin.

Wiederherstellung des Johanniterordens

Durch Kabinettsorder vom 15. Oktober 1852 stellte König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen die Ballei (in der von der bisherigen Schreibweise abweichenden Form „Balley“) formell wieder her, jedoch ohne Einsetzung in ihre vorigen Besitztümer. Die Kontinuität wurde gewahrt, weil acht vor 1810 zum Ritter geschlagene Mitglieder, darunter Otto Ludwig Christoph von Dewitz und Otto Ernst von Dewitz, noch lebten.

Die Träger des Verdienstordens wurden automatisch Mitglieder der wiederhergestellten Balley, allerdings wurden sie nur als „Ehrenritter“ anerkannt und waren in ihren Rechten im Orden eingeschränkt. Lediglich die Ritter von vor 1810 und die neu hinzugekommenen durch Ritterschlag zu „rechten Rittern“ (später „Rechtsritter“) ernannten hatten volle Rechte und Pflichten (die zum Teil erheblichen finanziellen Verpflichtungen in der Zeit des Wiederaufbaus waren nur durch die Rechtsritter zu tragen). Im Laufe der Zeit wurde diese nur einem konkreten Anlass geschuldete Zweiteilung des Ordens als eine aufsteigende Form von Vollmitgliedschaft dauerhaft übernommen.

Am 17. Mai 1853 wurde Prinz Carl von Preußen feierlich zum Herrenmeister des Ordens eingesetzt und zeigte seine Wahl sowie das Wiederaufleben der Balley direkt beim Statthalter des Großmagisteriums des Malteserorden in Rom an (das Groß-Priorat Deutschland war 1811 erloschen und der Gesamtorden besaß zwischen 1805 und 1879 keinen Großmeister, sondern nur einen an seiner Stelle regierenden Statthalter). In einem höflichen Schreiben an die „Ballei Brandenburg des Souveränen Ordens vom Hl. Johannes in Jerusalem“ durch den Ordensstatthalter des Malteserordens Fra’ Philipp von Colloredo-Mels wurde dieses zur Kenntnis genommen, jegliche Festlegung in Bezug auf den Rechtsstatus der Balley jedoch vermieden.

Das erste Ordenskapitel tagte am 23. Juli 1853 und entwarf die Statuten, welche durch Urkunde vom 8. August vom König als Protektor des Ordens genehmigt wurden. Analog zu den acht preußischen Kirchenprovinzen wurden acht Genossenschaften ins Leben gerufen: die Provinzialgenossenschaften Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen-Westpreußen, Schlesien, Sachsen, Westfalen und Rheinland. In der Folge begannen die Kommenden bzw. Genossenschaften sehr schnell mit dem Aufbau ihrer Werke. Unter den ersten Krankenhäusern sind zu nennen: 1854 das Johanniter-Krankenhaus in Jüterbog (befindet sich heute (wieder) im Ordensbesitz), hier insbesondere auf Veranlassung durch Adolf Friedrich August von Rochow-Stülpe und Friedrich zu Solms-Baruth errichtet, und 1855 das „Siechenhaus“ in Mansfeld. 1864 und 1866 beteiligten sich die Ordensritter am Aufbau des Sanitätswesens im Kriege. Ritter der Provinzial-Sächsischen Genossenschaft und ihre Frauen spendeten beispielsweise für den Sanitätsdienst 50.000 Taler. Ebenfalls aktiv tätig waren Johanniterritter am Aufbau des Deutschen Roten Kreuzes. Es war der Johanniterritter Joachim von Winterfeldt-Menkin, der zur Zeit der Weimarer Republik das Deutsche Rote Kreuz gründete und dessen erster Präsident wurde. 1885 wurde als erstes noch bestehendes Werk des Gesamtordens die Johanniter-Schwesternschaft gegründet. Unter dem Herrenmeister Prinz Albrecht von Preußen (1883–1906) wuchs das Krankenhauswesen der Johanniter von 34 Einrichtungen mit 1400 Betten auf 52 Einrichtungen mit 2937 Betten an.[9]

Seitdem besteht der Johanniterorden in der Rechtsform eines altrechtlichen Vereins. Der Orden residierte bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs in Berlin, danach in Bonn, heute wieder in Berlin bzw. Potsdam (s. u.).

Nationalsozialismus

Dem aufkommenden Nationalsozialismus gegenüber nahm der Adel eine ambivalente Haltung ein.[10] Seit 1927 war Oskar Prinz von Preußen als Herrenmeister in dieser Zeit bestimmend. Er genoss unter anderem auch den Schutz von Reichspräsident Paul von Hindenburg. Der Johanniterorden als Institution war durch seine enge Bindung an die evangelische Kirche sowie die Mitgliedschaft des Adels den Nationalsozialisten ein „Dorn im Auge“. Vereinzelt kam es schon im Vorfeld der Machtergreifung zu Austritten aus dem Orden, beispielsweise am 20. September 1928 durch Friedrich Graf von der Schulenburg. Zahlreiche Offiziere der Wehrmacht und andere einflussreiche Persönlichkeiten waren jedoch Mitglieder des Ordens, weshalb erst nach erfolgter Machtergreifung offen gegen den Orden vorgegangen wurde.

Am 29. November 1935 wurde per Erlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern die weitere Verleihung von Ehrenritter- und Rechtsritterkreuzen verboten. Am 2. Juli 1938 wurde per Erlass (78/38) des Stellvertreters von Adolf Hitler, Rudolf Heß, die Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft zur NSDAP und des Ordens festgestellt und die gleichzeitige Zugehörigkeit zum Orden und zur NSDAP verboten. Der Orden wurde nicht aufgelöst oder verboten, konnte aber keine neuen Mitglieder annehmen. Der Zusammenhalt der Mitglieder blieb erhalten, diese trugen nunmehr einen Fingerring mit Ordenskreuz. Etwa 10 Prozent der Mitglieder wechselten damals zu den Nationalsozialisten.[11]

Johanniter zeichneten sich im Widerstand gegen das Regime aus, viele Johanniter- und Malteserritter wurden im Zusammenhang mit dem Attentat vom 20. Juli 1944 hingerichtet, darunter: Friedrich von Rabenau in Generalsuniform mit Rechtsritterkreuz, April 1937

Alexander von Falkenhausen

Heinrich Graf zu Dohna-Schlobitten (Rechtsritter)

Albrecht von Hagen (Ehrenritter)

Ulrich von Hassell (Rechtsritter)[12]

Ewald von Kleist-Schmenzin (Rechtsritter)

Fritz von der Lancken (Ehrenritter)

Wilhelm Graf zu Lynar (Rechtsritter)

Friedrich von Rabenau (Rechtsritter)

Adolf Friedrich Graf von Schack (Rechtsritter)

Friedrich-Werner Graf von der Schulenburg (Rechtsritter),

Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld (Rechtsritter)

Erwin von Witzleben (Rechtsritter)

Ein Mitglied des Johanniterordens starb in Haft:

Friedrich von Praun (Rechtsritter)

Weitere Mitglieder des Johanniterordens waren im Widerstand gegen das NS-Regime engagiert, überlebten aber die Zeit bis zum Fall des Regimes:

Eberhard von Breitenbuch (Rechtsritter)

Rudolph-Christoph Freiherr von Gersdorff (Ehrenkommendator)

Carl-Hans Graf von Hardenberg (Rechtsritter)

Ewald-Heinrich von Kleist (Rechtsritter)

Weitere Mitglieder des Johanniterordens waren eng mit Personen des Widerstands verbunden.

Kurt Freiherr von Hammerstein-Equord (Ehrenritter)

August von Trott zu Solz (Kommendator)

Otto von Stülpnagel (Ehrenritter)

Jüngste Geschichte

Nach 1945 verlor der Orden alle Besitzungen[13] in den Ostgebieten sowie auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone des vormaligen Deutschen Reiches. Viele Mitglieder des Ordens waren im Krieg gefallen, wurden enteignet und vertrieben. Auch die westlichen Alliierten mussten erst davon überzeugt werden, dass der Johanniterorden trotz zahlreicher einflussreicher Mitglieder als Organisation zugelassen wurde. 1947 begann der Wiederaufbau der Balley Brandenburg mit ihren Genossenschaften in den westlichen Besatzungszonen unter dem 35. Herrenmeister Oskar Prinz von Preußen († 1958). Durch eine Neuinterpretation des Begriffs der „ritterlichen Gesinnung“ wurde 1948 erstmals seit dem Mittelalter Nicht-Adligen der Zugang zum Orden wieder gestattet; überwiegend fand diese Regelung auf bürgerliche Ehepartner Adliger sowie nahe Verwandte Anwendung. 1951 wurden die Johanniter-Hilfsgemeinschaften (JHG) gegründet. 1952 erfolgte die Gründung der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) in Deutschland, im Herbst 1952 erfolgte die Verlegung der Ordenszentrale von Bad Pyrmont nach Rolandseck bei Bonn, dem vorläufigen bundesdeutschen Regierungssitz, wo sie im Haus Sölling beheimatet war. Im Frühjahr 1962 wurde die Ordenszentrale nach Bonn verlegt.[14] 1974 kam es zur Gründung der Johanniter-Unfall-Hilfe in Österreich.

Ab 1990 wurden die Johanniter-Hilfsgemeinschaften und die Johanniter-Unfall-Hilfe auch in Ostdeutschland tätig. Der Orden konnte die Rückübertragung der in den neuen Bundesländern gelegenen Ordenshäuser erreichen; diese gingen in die Trägerschaft der Genossenschaften über.

1999 konnte das 900-jährige Bestehen des Ordens von Johannitern und Maltesern gefeiert werden und der 37. Herrenmeister Oskar Prinz von Preußen (* 1959) erhielt seine Investitur.

2001 wurde der Ordenssitz nach Berlin verlegt, wo der Orden in dem historisch stark von Militär und preußischem Adel geprägten Stadtteil Lichterfelde in der Finckensteinallee auf dem Gelände seines im Zweiten Weltkrieg weitgehend zerstörten Siechenhauses über Grundbesitz und ein modernes Johanniterheim verfügt. Seit 2004 ist der formelle Ordenssitz Potsdam; der Verwaltungssitz und Tagungsort der Kommende verblieb in Lichterfelde.[15]


Text: Wikipedia

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