Hessisches Hauptstaatsarchiv

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Das Hessische Hauptstaatsarchiv Wiesbaden ist eine Abteilung des Hessischen Landesarchivs und hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Wiesbaden. Es dient neben dem Hessischen Staatsarchiv Darmstadt und dem Hessischen Staatsarchiv Marburg als Regionalarchiv und hat zusätzlich die Aufgabe des Zentralarchivs für die hessischen Verfassungsorgane, Ministerien und weitere Institutionen mit landesweiter Zuständigkeit.

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Geschichte

Das Hessische Hauptstaatsarchiv geht auf die Archive der nassauischen Grafschaften und Fürstentümer zurück. Mit dem Eintritt der Fürsten von Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg zum Rheinischen Bund entstand im August 1806 das Herzogtum Nassau mit der Hauptstadt Wiesbaden. Die Änderung der Herrschaftsverhältnisse bedingte eine grundlegende Neuorganisation auch der Archivlandschaft. Das alte Regierungsarchiv der Linie Nassau-Usingen im Schloss Idstein erhielt nun die Funktion des herzoglichen Zentralarchivs, das die historischen Archivbestände der früheren Fürstentümer Nassau-Idstein und Nassau-Usingen aufnahm. Ihm unterstanden Außenstellen in Weilburg, Dillenburg und Hachenburg. Mit in das neue Zentralarchiv flossen die Archive jener mehr als 20 geistlichen und weltlichen Territorien ein, die 1803 beim Reichsdeputationshauptschluss aufgelöst und den nassauischen Fürstentümern zugeschlagen worden waren.

Die Annexion des Herzogtums Nassau durch Preußen nach dem Preußisch-Österreichischen Krieg 1866 führte zu einer weiteren Verwaltungsneuorganisation. Zusammen mit der vormals Freien Stadt Frankfurt ging es im preußischen Regierungsbezirk Wiesbaden auf. Um dem starken Zuwachs an Archivgut gerecht zu werden, errichtete die preußische Archivverwaltung 1881 einen Archivneubau in der Mainzer Straße in Wiesbaden. Dieses Archivgebäude, das 1908/1909 um ein Magazingebäude erweitert wurde, überstand den Zweiten Weltkrieg weitgehend unbeschadet und wurde nach der Gründung des Landes Hessen im September 1945 zu einem der drei hessischen Staatsarchive. Es blieb regional zuständig für den Regierungsbezirk Wiesbaden. Auch nach dessen Auflösung 1968 betreut das Hauptstaatsarchiv bis heute das Archivgut der nachgeordneten staatlichen Dienststellen aus dessen ehemaligem Gebiet. Zusätzlich erhielt das Staatsarchiv Wiesbaden nach Gründung des Landes Hessen die Funktion eines Archivs für die zentralen Behörden und Institutionen des Landes – woraus sich die Bezeichnung Hauptstaatsarchiv ableitet.


Text: Wikipedia

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