Amtsgericht Kassel: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Amtsgericht Kassel (AG Kassel) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der kreisfreien Stadt Kassel. Es ist eines von sechs selbständigen Präsidialamtsgerichten in Hessen. Die übrigen Amtsgerichte in Hessen sind dem jeweiligen Landgericht, in dessen Bezirk sie liegen, zugeordnet.
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In Kurhessen erfolgte 1821 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung und für die Rechtsprechung wurden Justizämter eingerichtet. In Kassel trugen diese den Namen Stadtgericht Kassel und Landgericht Kassel (1822–1850). Sie war dem Obergericht für die Provinz Niederhessen zugeordnet.
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Mit der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866, wurden in der neuen Provinz Hessen-Nassau Amtsgerichte eingerichtet. Die Kasseler Eingangsgerichte waren nun das Amtsgericht Kassel I und das Amtsgericht Kassel II. Diese waren dem Kreisgericht Kassel zugeordnet.
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Mit der Einführung der Reichsjustizgesetze entstanden 1879 reichsweit einheitlich Amtsgerichte. Die beiden Kasseler Amtsgerichte wurden zusammengelegt und erhielt die neuen Funktionen. Es war nun eines der 34 Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichtes Kassel.
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Am Gericht bestanden 10 Richterstellen. Es war damit das mit Abstand größte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[1]
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Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Stadtkreis Kassel und den Landkreis Kassel ohne die Teile, die dem Amtsgericht Oberkaufungen zugeordnet waren.[2]
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[[Kategorie:Siegelmarkenkatalog]] [[Kategorie:Gerichtsbarkeit]]  [[Kategorie:Kassel (Siegelmarken)]]

Aktuelle Version vom 3. Mai 2024, 12:20 Uhr

Das Amtsgericht Kassel (AG Kassel) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der kreisfreien Stadt Kassel. Es ist eines von sechs selbständigen Präsidialamtsgerichten in Hessen. Die übrigen Amtsgerichte in Hessen sind dem jeweiligen Landgericht, in dessen Bezirk sie liegen, zugeordnet.

Siegelmarken

Geschichte

In Kurhessen erfolgte 1821 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung und für die Rechtsprechung wurden Justizämter eingerichtet. In Kassel trugen diese den Namen Stadtgericht Kassel und Landgericht Kassel (1822–1850). Sie war dem Obergericht für die Provinz Niederhessen zugeordnet.

Mit der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866, wurden in der neuen Provinz Hessen-Nassau Amtsgerichte eingerichtet. Die Kasseler Eingangsgerichte waren nun das Amtsgericht Kassel I und das Amtsgericht Kassel II. Diese waren dem Kreisgericht Kassel zugeordnet.

Mit der Einführung der Reichsjustizgesetze entstanden 1879 reichsweit einheitlich Amtsgerichte. Die beiden Kasseler Amtsgerichte wurden zusammengelegt und erhielt die neuen Funktionen. Es war nun eines der 34 Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichtes Kassel.

Am Gericht bestanden 10 Richterstellen. Es war damit das mit Abstand größte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[1]

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Stadtkreis Kassel und den Landkreis Kassel ohne die Teile, die dem Amtsgericht Oberkaufungen zugeordnet waren.[2]


Text: Wikipedia

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