Amtsgericht Bergen auf Rügen

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Das Amtsgericht Bergen auf Rügen war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Stralsund. Durch die Gerichtsstrukturreform wurde das Amtsgericht Bergen auf Rügen am 23. November 2015 aufgehoben und in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Stralsund umgewandelt.

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Geschichte

Das königlich preußische Amtsgericht Bergen auf Rügen wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 11 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Greifswald im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin gebildet. Der Sitz des Gerichts war Bergen auf Rügen.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Rügen.[6]

Am Gericht bestanden 1880 vier Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein größeres Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Altenkirchen, Garz und Sagard gehalten.[7]

1945 wurde der größte Teil Pommerns unter polnische Verwaltung gestellt. Damit endete die Geschichte des Stettiner Landes- und Oberlandesgerichtes. Das Amtsgericht Bergen auf Rügen befand sich westlich der Oder-Neiße-Grenze und blieb daher erhalten, wurde aber nun dem Landgericht Greifswald und dem Oberlandesgericht Schwerin nachgeordnet. 1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte abgeschafft und durch Kreisgerichte ersetzt. Für den Kreis Rügen entstand das Kreisgericht Bergen auf Rügen.

Nach der Wende wurden die Amtsgerichte wieder neu eingerichtet. Das Amtsgericht Bergen auf Rügen wurde neu gebildet.[8] 1994 wechselte die Zuständigkeit zum Landgericht Stralsund.[9] Am 23. November 2015 wurde das Amtsgericht aufgehoben.


Text. wIKIPEDIA

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