Amtsgericht Bützow: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Ehemalige Großherzoglich Mecklenburgische Amtsgericht Bützow war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Rostock.  
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Aktuelle Version vom 19. Mai 2024, 07:51 Uhr

Das Ehemalige Großherzoglich Mecklenburgische Amtsgericht Bützow war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Rostock.

Siegelmarken

Geschichte

Mecklenburg-Schwerin

In Bützow befand sich bis 1879 das Criminal-Collegium Bützow. Eingangsgerichte in Bützow waren das großherzogliche Amtsgericht Bützow und Rühn, das großherzogliche Stadtgericht Bützow, der Stadtrat von Bützow als Magistratsgericht und Patrimonialgerichte.[1] Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde diese und die anderen bestehenden Gerichte des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin aufgelöst und Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte gebildet. Das Amtsgericht Bützow war dem Landgericht Güstrow und dem Oberlandesgericht Rostock nachgeordnet.[2] Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstelle. Das Amtsgericht war damit das zweitgrößte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[3]

Sein Gerichtsbezirk umfasste die Stadt Bützow und das Dominialamt Bützow und Teile des ritterschaftlichen Amtes Bukow (Groß Belitz, Klein Belitz, Berendshagen und Dolglas, Klein Gischow, Gnemern, Klein Gnemern, Hohen Luckow und Neukirchen), des ritterschaftlichen Amtes Crivitz (Dreetz, Langensee, Peetsch und Ziebühl), des ritterschaftlichen Amtes Mecklenburg (Groß Gischow, Katelbogen mit Gralow, Moisall mit Moorhagen, Reinstorf, Scheppendorf, Steinhagen, Kurzen Trechow, Langen Trechow und Viezen), des ritterschaftlichen Amtes Schwaan (Boldenstorf und Wokrent) und des ritterschaftlichen Amtes Schwerin (Diedrichshof).[4]

DDR

In der DDR wurden die Amtsgerichte 1952 aufgelöst und einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Bützow entstand so das Kreisgericht Bützow, welches dem Bezirksgericht Schwerin nachgeordnet war. Gerichtssprengel war der Kreis Bützow.

Nach der Wende

Nach der Wende wurden die Kreisgerichte wieder aufgehoben und erneut Amtsgerichte gebildet. Das Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Bützow.[5] Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet des damaligen Landkreises Bützow.[6] Dem Amtsgericht Bützow war das Landgericht Rostock übergeordnet.[7] Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock.

Am 31. Dezember 1997 wurde das Gericht aufgehoben und in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Güstrow umgewandelt. Die Zweigstelle wurde am 26. Juli 1999 geschlossen.[8]

Gebäude

Das Gericht befand sich bis zur Auflösung des Landkreises Bützow in einem 1854[9] erbauten, denkmalgeschützten[10] Gebäude unter der Anschrift Schloßplatz 3. In dem in unmittelbarer Nähe zum Schloss Bützow befindlichen Gebäude ist heutzutage ein Schulhort untergebracht.[11] Bis zu seiner Aufhebung befand sich das Amtsgericht unter der Anschrift Schloßplatz 7.


Text: Wikipedia

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